(ots) - Bundesjustizminister Heiko Maas plant
geschlechterdiskriminierende Werbung in Deutschland zu stoppen. So
sind Anpassungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
vorgesehen, die künftig Werbeanzeigen verbieten könnten, die
Nacktheit in den Vordergrund stellen und Personen auf die Sexualität
reduzieren. Er begründet sein Vorhaben unter anderem mit den
Geschehnissen in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof. Ein
entsprechender Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb soll in der schwarz-roten Regierung in Kürze beraten
werden. Politik, Werbewirtschaft und Justizexperten kritisieren das
von Maas geplante Vorgehen - zu Recht meint DDV-Präsident Patrick
Tapp: "Einmal mehr will Maas bereits bestehende und gut
funktionierende Marktmechanismen wie den deutschen Werberat
untergraben. Mit der Begründung, dass sich durch Werbeverbote
Situationen wie die Silvesternacht in Köln verhindern ließen, hat
Maas sich jedoch dieses Mal selbst übertroffen. Das ist der Gipfel
der Geschmacklosigkeit."
Auch das von der Bundesregierung geplante totale Tabakwerbeverbot,
das die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 durchsetzen möchte, sieht
DDV-Präsident Patrick Tapp äußerst kritisch. "Die Entmündigung des
Verbrauchers wird konsequent weiter vorangetrieben. Zwar erfreut sich
die Regierung sprudelnder Steuereinnahmen in Höhe von jährlich über
14 Mrd. Euro aus dem Verkauf von Tabakprodukten. Wenn es aber darum
geht, einem Verbraucher seine Persönlichkeitsrechte abzusprechen, wie
das der freien Meinungsbildung, dann schlägt die Bundesregierung mit
aller Härte zu. Das ist an Heuchelei nicht zu überbieten."
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