(ots) - Ganz sicher wollte Jan Böhmermann eine Debatte um
die Satirefreiheit provozieren. Und ganz sicher hat er bewusst mit
den einschlägigen Gesetzesbestimmungen über die Beleidigung
ausländischer Staatsoberhäupter gespielt. Ob er dabei schon alle
Weiterungen seines Gags übersehen hat, weiß man nicht. Aber bis jetzt
ist das Gesamtkunstwerk so gelungen, dass dem Künstler dafür
eigentlich noch eine weitere Grimme-Auszeichnung gebührt. Wie Erdogan
reagieren würde, konnte Böhmermann voraussehen. Dem reichen schon
weit weniger als solche Zoten aus der untersten Schublade, um Amok zu
laufen. Wie die Bundesregierung reagieren würde, konnte Böhmermann
nur ahnen. Dass Angela Merkel den Text sofort öffentlich kritisierte,
war ein Glücksfall für den Künstler, zeigte es doch, wie sehr die
Kanzlerin bei Erdogan wegen der Flüchtlinge in der Schuld steht.
Jedoch hat dieser Kotau den Herrscher des Bosporus nur erst recht zur
Strafanzeige ermuntert - über deren Verfolgung die Bundesregierung
entscheiden muss. Die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch
macht solche Anzeigen automatisch zur Staatsangelegenheit und damit
zur Staatsaffäre. Sie sollte bei Gelegenheit wegreformiert werden,
wenn der Böhmermann-Klamauk vorbei ist. Nun jedenfalls hat Merkel den
Salat, nun steht ihr außenpolitisches Interesse direkt gegen die
Satirefreiheit. Es ist eine fast perfekte Zwickmühle. Eine
Entscheidung gegen eine Strafverfolgung wäre angesichts der
tatsächlich erfolgten schweren Beleidigungen Erdogans kaum zu
begründen und würde noch mehr Nachahmer wie Didi Hallervorden auf den
Plan rufen. Und dann der diplomatische Zoff! Andererseits würde eine
Entscheidung für die Strafverfolgung des Künstlers als Einknicken vor
dem Autokraten ausgelegt werden, zulasten deutscher Kunst- und
Pressefreiheit. Und auch hier gäbe es womöglich Nachahmer, von Putin
bis Kim Jong Un. Ohne Schaden kommt die Kanzlerin da nicht raus.
Aber letztlich muss man Angela Merkel raten, trotzdem die
Ermittlungen gegen Böhmermann zuzulassen. Beleidigung ist
Beleidigung, egal in welcher Absicht. Sie könnte sogar argumentieren,
dass Deutschland - anders als Ankara - selbst dann noch die
unabhängige Justiz walten lässt, wenn die Regierung ein gegenteiliges
Interesse hat und das Gesetz ihr sogar ausnahmsweise einen Eingriff
erlauben würde. So geht Rechtsstaat. Dann freilich wird es auch für
Böhmermann ernst, denn theoretisch stehen drei Jahre Strafe im Raum.
Aber deutsche Gerichte würdigen - anders als türkische - auch bei
Majestätsbeleidigung die mildernden Umstände, die weitsichtige
politisch-künstlerische Absicht des Täters etwa oder sein
gesetzestreues Vorleben. Eine milde Geldstrafe wäre ein gutes Ende.
Leider ist der Grimme-Preis undotiert, Böhmermann müsste sie wohl aus
der eigenen Tasche bezahlen, falls das ZDF nicht aushilft. Aber,
nicht wahr, ein Kämpfer für die Satirefreiheit, der so gar nichts
riskiert, ist nun auch wieder kein richtiger Held. Außerdem war das
den Spaß wert.
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