(ots) - Die nordrhein-westfälischen Grünen haben die
Abschaffung des Paragrafen 103 des Strafgesetzbuchs gefordert, auf
den sich der türkische Präsident Erdogan in seinem Kampf gegen den
deutschen Satiriker Jan Böhmermann beruft. "Der Fall Böhmermann
zeigt, dass die sogenannte Majestätsbeleidigung im Strafgesetzbuch
nicht mehr zeitgemäß ist", sagte NRW-Grünen-Chef Sven Lehmann dem
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe). "Der Paragraf 103 StGB
gehört abgeschafft", so Lehmann, denn "er schützt ohne Unterschied
demokratisch gewählte Staatsoberhäupter und Diktatoren. Die
Beleidigung eines Staatsmannes sollte nicht anders geahndet werden
als die anderer Menschen." Eine juristische Entscheidung soll nach
Ansicht des NRW-Politikers immer durch ein Gericht getroffen werden
und "keiner Vorbeurteilung durch die Bundesregierung bedürfen."
Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, kann in Deutschland
nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches angeklagt werden.
Ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und
diplomatische Vertreter genießen demzufolge den Schutz ihrer Ehre -
egal ob sie sich im In- oder Ausland aufhalten.
Lehmann kritisierte auch die generelle Türkei-Politik der
Regierung in Berlin: "Jetzt rächt sich das Duckmäusertum der
Bundesregierung gegenüber Erdogan. Das Recht auf Presse- und
Kunstfreiheit ist ein hohes Gut. Wir müssen es gerade dann
verteidigen, wenn es in Frage gestellt wird." Man müsse weder
Böhmermann noch sein Schmähgedicht gut finden - "aber die Freiheit,
sich satirisch und kritisch äußern zu dürfen, ist zentral in einem
demokratischen Rechtsstaat", so Lehmann.
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