(ots) - Vorgaben für Integrationsgesetz bekräftigt
Bedeutung von Fordern und Fördern
Am gestrigen Mittwochabend haben sich die Koalitionsspitzen auf
Vorgaben für ein Integrationsgesetz und auf Maßnahmen zur
Terrorismusbekämpfung geeinigt. Hierzu erklären der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Strobl und
der innenpolitische Sprecher der Fraktion Stephan Mayer:
Thomas Strobl: "Die Integration der vielen Flüchtlinge und
Migranten, die nach Deutschland gekommen sind, erfordert eine
gewaltige Anstrengung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Vor
allem sind jedoch die Flüchtlinge und Migranten gefordert, sich zu
integrieren. Wer sich nicht integriert und die vielen Angebote, die
es gibt, nicht annimmt, muss künftig deutliche Sanktionen erwarten.
Diese klare Linie des Forderns und Förderns machen die gestrigen
Vorgaben für ein Integrationsgesetz deutlich.
Ein großer Fortschritt ist insbesondere, dass wir mit den
Eckpunkten zum ersten Mal zu einer Integrationspflicht gelangen, die
auch Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen hat. Ein
unbefristetes Daueraufenthaltsrecht wird es für sie in Zukunft nur
noch geben, wenn Integrationsleistungen erbracht worden sind.
Die Migrationsdebatte darf nicht von der erheblichen
terroristischen Bedrohung ablenken, der sich auch Deutschland
ausgesetzt sieht. Deshalb ist es konsequent, dass wir den mit
zahlreichen Maßnahmen in dieser Legislaturperiode bereits
eingeschlagenen Weg weitergehen und unsere Sicherheitsbehörden
zusätzlich ertüchtigen. Dazu gehören zurecht auch Verbesserungen beim
Informationsaustausch mit unseren Partnerstaaten."
Stephan Mayer: "Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses machen
deutlich, dass es für gelungene Integration entscheidend auf den
Beitrag des Migranten ankommt. Hier werden die richtigen Schwerpunkte
gesetzt, denn Angebote ohne Anreize werden wenig Erfolg haben. Wer
seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, muss künftig mit
erheblichen Einschnitten rechnen. Die großzügigen
Integrationsangebote, die es gibt, müssen auch wahrgenommen werden.
Deshalb ist es richtig, die Teilnahmeverpflichtungen auszuweiten und
frühzeitig in einem Orientierungskurs unsere Werte zu vermitteln.
Ein wesentlicher Fortschritt ist es, die Aufenthaltsverfestigung
auch bei Flüchtlingen nur bei erbrachten Integrationsleistungen zu
gewähren und die Bildung von Ghettos künftig durch eine
Wohnortzuweisung auch bei anerkannten Asylbewerbern, die ihren
Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, zu gewährleisten.
Zur erleichterten Integration in den Arbeitsmarkt kann auf die
Vorrangprüfung künftig dort verzichtet werden, wo der Arbeitsmarkt
dies erlaubt. Bei den Leistungen für Asylbewerber wird künftig gegen
Missbrauch noch konsequenter vorgegangen werden und der
Geldleistungssatz abgesenkt."
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