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Verwaltungsgericht Wiesbaden: Begrenzung für Sportwettenanbieter europarechtswidrig / Neuer Glücksspielstaatsvertrag erforderlich

ID: 1345496

(ots) - Nach einem heute verkündeten Urteil des
Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist die zahlenmäßige Begrenzung der
Sportwettenkonzessionen auf 20 im Glücksspielstaatsvertrag
unionsrechtswidrig.

Hintergrund war die Klage eines DSWV-Mitgliedsunternehmens, das
sich um eine bundesweite Sportwettenkonzession beworben und alle
qualitativen Voraussetzungen erfüllt hatte, allerdings leer
ausgegangen wäre.

Im Hauptsacheverfahren urteilte das Gericht nun, dass das
zuständige hessische Innenministerium dem klagenden
Sportwettenunternehmen eine Konzession erteilen müsse.

Das Gericht führte aus, das Konzessionsverfahren kranke an
erheblichen Mängeln der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit. Die
Begrenzung der Anzahl der Sportwettenkonzessionen auf 20 stelle einen
rechtswidrigen Eingriff in die EU-Grundfreiheiten dar und sei nicht
anwendbar.

Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) Mathias
Dahms kommentiert das Urteil:

"Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die
zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen
europarechtswidrig ist. Infolge des Urteils haben alle Bewerber, die
die qualitativen Anforderungen erfüllen, Anspruch auf eine
Konzession."

Das Urteil dürfte Auswirkungen auf die aktuelle politische Debatte
haben. Die Ministerpräsidenten hatten sich bei ihrer letzten
Konferenz im März darauf verständigt, an der zahlenmäßigen Begrenzung
festhalten und die Anzahl der Konzessionen auf 40 erhöhen zu wollen.

Mathias Dahms sagt dazu:

"Eine Beschränkung auf 40 Konzessionen ist genauso willkürlich wie
eine Beschränkung auf 20. Wir appellieren an die Ministerpräsidenten,
ihre Pläne zu überdenken."

Das hessische Innenministerium hatte in der Gerichtsverhandlung zu
Protokoll gegeben, dass es derzeit mindestens 85 ernstzunehmende




Bewerber um Sportwettenkonzessionen gebe. Schon heute zahlen 79
Sportwettenanbieter in Deutschland Wettsteuern.

Mathias Dahms ergänzt:

"Der Glücksspielstaatsvertrag muss grundlegend reformiert werden,
um endlich Rechtssicherheit herzustellen. Das Bundesland Hessen hat
hierfür einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet."

Ãœber den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den
führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin
gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich
der Verband als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für
Politik, Sport und Medien.

Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in
EU-Mitgliedsstaaten und streben eine Regulierung und Konzessionierung
auch für den deutschen Markt an. Die meisten Mitglieder sind auch als
Sponsoren im Profisport aktiv.



Pressekontakt:
Deutscher Sportwettenverband e.V.
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

T +49 30 403680160
www.dswv.de


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Datum: 15.04.2016 - 15:27 Uhr
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