CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger der Takestor AG i. I. (vormals Akestor AG, Balz Immo-bilien AG) gegenüber dem Insolvenzverwalter Tim Schneider. Anleger wurden seitens des Insolvenzverwalters zwischenzeitlich aufgefordert, nach Behauptung des Insolvenzverwalters zu Unrecht erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen bzw. bei Rateneinlageverträgen die ausstehenden Einlagen bis zur Beteiligungshöhe zur Einzahlung zu bringen.
(firmenpresse) - CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger der Takestor AG i. I. (vormals Akestor AG, Balz Immobilien AG) gegenüber dem Insolvenzverwalter Tim Schneider. Anleger wurden seitens des Insolvenzverwalters zwischenzeitlich aufgefordert, nach Behauptung des Insolvenzverwalters zu Unrecht erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen bzw. bei Rateneinlageverträgen die ausstehenden Einlagen bis zur Beteiligungshöhe zur Einzahlung zu bringen.
Anleger sollten die behaupteten Forderungen des Insolvenzverwalters nicht ungeprüft erfüllen.
Vielfach haben Anleger lange vor der Aufforderung durch den Insolvenzverwalter die Beteiligung gekündigt bzw. Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil die Gesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen während der Laufzeit der Beteiligungsverträge nicht nachgekommen ist und Anlass zur außerordentlichen Kündigung gegeben hat. Vielfach wurden An-leger auch zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht über die mit dem Beteiligungsabschluss ein-hergehenden Risiken, beispielsweise die Fortzahlungspflicht im Fall der Insolvenz und die Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen seitens der Vermittler/Anlageberater aufgeklärt.
Unter Umständen können diese Gegenansprüche der behaupteten Forderung des Insolvenzverwalters entgegen gehalten werden. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Rechtsschutzversicherer sind gegebenenfalls für die Abdeckung der Kosten einer Forderungsabwehr gegenüber dem Insolvenzverwalter eintrittspflichtig. Sowohl die Verteidigungsmöglichkeiten als auch die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung prüft CLLB Rechtsanwälte gerne für seitens des Insolvenzverwalters in Anspruch genommene Anleger.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsges. mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de Web: www.cllb.de