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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]
zu der am Mittwoch, dem 18. Mai 2016 um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere DonaulÀnde 28,
stattfindenden
136. ordentlichen Hauptversammlung
der AktionÀre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinnes des
GeschÀftsjahres 2015
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Wahl des BankprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2017
7. Beschlussfassung ĂŒber
a. den Widerruf der in der 135. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2015
erteilten ErmĂ€chtigung des Vorstandes, binnen fĂŒnf Jahren ab Eintragung der
entsprechenden SatzungsÀnderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren
Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu
EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 StĂŒck auf Inhaber
lautende Stamm-StĂŒckaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, im
bisher_nicht_ausgenĂŒtzten_Umfang, unter gleichzeitiger ErmĂ€chtigung des
Vorstandes, binnen fĂŒnf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
SatzungsÀnderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das
Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-
- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 StĂŒck auf Inhaber lautende Stamm-
StĂŒckaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
b. ErmĂ€chtigung des Aufsichtsrates, Ănderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschlieĂen und
c. die entsprechende Ănderung der Satzung in § 4 Abs. (3)
8. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der 134. ordentlichen
Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten ErmÀchtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 4 AktG im_unausgenĂŒtzten_Umfang unter
gleichzeitiger ErmÀchtigung des Vorstandes zum Erwerbs eigener Aktien zum
Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder
des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr
verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemÀà § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 %
des Grundkapitals auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung
der 136. ordentlichen Hauptversammlung
9. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der 134. ordentlichen
Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten ErmÀchtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenĂŒtzten Umfang unter
gleichzeitiger ErmÀchtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu
5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der 136. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des
Wertpapierhandels gemÀà § 65 Abs. 1 Z 7 AktG
10. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der 134. ordentlichen
Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten ErmÀchtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenĂŒtzten Umfang unter
gleichzeitiger ErmÀchtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb
eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals gemÀà § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf
die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 136. ordentlichen
Hauptversammlung
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)
Folgende Unterlagen sind spÀtestens ab 27. April 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at veröffentlicht
und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
VollstÀndiger Text dieser Einladung; Jahresabschluss mit Lagebericht;
Corporate Governance-Bericht; Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht; Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung; Bericht des
Aufsichtsrates (jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015);
BeschlussvorschlÀge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten; LebenslÀufe und ErklÀrungen der
Kandidaten fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemÀà § 87
Abs. 2 AktG; SatzungsgegenĂŒberstellung; Formular fĂŒr die Erteilung
einer Vollmacht; Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht
Hinweis auf die Rechte der AktionÀre (§ 106 Z 5 AKTG)
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch AktionÀre (§ 109 AktG)
AktionÀre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten,
können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
FĂŒr jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung enthalten. Der Antragsteller muss
seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€Ă
§ 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
DepotbestÀtigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Àlter als sieben Tage sein und es muss bestÀtigt werden, dass
die AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die
Aktien durchgehend halten. Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen
den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der DepotbestÀtigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche
Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spÀtestens am 21.
Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spÀtestens am 27.
April 2016, an ihrer GeschÀftsanschrift AT-4020 Linz, Untere
DonaulÀnde 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.
Andreas Pachinger, zugehen.
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren (§ 110 AktG)
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich)
VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und
verlangen, dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer
allfÀlligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at) zugÀnglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die
ErklÀrung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein. Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren
erforderlichen Inhalt der DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spÀtestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spÀtestens am 6. Mai 2016,
* per E-Mail an die Adresse: sek(at)oberbank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist *
per Post, Boten oder persönlich an ihrer GeschÀftsanschrift AT-4020
Linz, Untere DonaulÀnde 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, oder * per Telefax unter der
Telefax-Nummer +43 732 78 58 12 zugehen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist.
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft www.oberbank.at zugÀnglich.
AntrÀge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Jeder AktionÀr ist - unabhÀngig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 8. Mai 2016, 24.00 Uhr CET/MEZ
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtages AktionÀr ist und dies
der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestÀtigung
gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am 12. Mai 2016,
24.00 Uhr (CET/MEZ), ausschlieĂlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
* Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn
Markus Zehethofer, Untere DonaulÀnde 28, 4020 Linz * Per
Telefax:+43 732 77 89 40 * Per SWIFT: OBKLAT2L, Message Type MT598;
unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien
ISIN AT0000625132 angeben * Per E-Mail:
markus.zehethofer(at)oberbank.at, wobei die DepotbestÀtigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist.
DepotbestÀtigung (§ 10a AktG)
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlicher Code (BIC), *
Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, * Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der
Aktien des AktionÀrs, ISIN, * Depotnummer, anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung, * Die Angabe, dass sich die BestÀtigung auf den
Depotstand am 8. Mai 2016, 24.00 Uhr CET/MEZ bezieht.
DepotbestÀtigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die AktionÀre bzw ihre Vertreter werden
gebeten, zur ĂberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
Vertretung durch BevollmÀchtigte
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens Donnerstag, 12.
Mai 2016, 15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschlieĂlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
* Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, z.H. Herrn Mag. Gerald Straka, Untere DonaulÀnde 28,
4020 Linz * Per Telefax: +43 732 78 58 12 * Per E-Mail:
sek(at)oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist * von Kreditinstituten gemÀà §
114 Abs 1 Satz 4 AktG: Per SWIFT: OBKLAT2L, Message Type MT598;
unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien
ISIN AT0000625132 angeben * Am Tag der Hauptversammlung
ausschlieĂlich persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung
die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 96.711.300,-- und ist eingeteilt in
29.237.100 Stamm- StĂŒckaktien und 3.000.000 Vorzugs-StĂŒckaktien. Jede
Stamm-StĂŒckaktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.001
Stamm-StĂŒckaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. 205 StĂŒck-Stammaktien sind gemÀà § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG fĂŒr
kraftlos erklÀrt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien betrÀgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
29.216.894.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 8.30 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gĂŒltiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
_ Linz, im April 2016
Der Vorstand
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----------- [1] AusschlieĂlich der in deutscher Sprache
veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist
rechtsverbindlich.
RĂŒckfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger(at)oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere DonaulÀnde 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch