PresseKat - Mayer: Bundeskriminalamt bleibt im Kampf gegen islamistischen Terrorismus unverzichtbar

Mayer: Bundeskriminalamt bleibt im Kampf gegen islamistischen Terrorismus unverzichtbar

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(ots) - Bundesverfassungsgericht hat Befugnisse des
Bundeskriminalamtes im Grundsatz bestätigt

Am heutigen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht seine
Entscheidung in den Verfassungsbeschwerden gegen das "Gesetz über das
Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz)" verkündet. Dazu
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag Stephan Mayer:

"Das Bundeskriminalamt ist und bleibt ein unverzichtbarer Baustein
im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung
eine Reihe von Vorschriften des BKA-Gesetzes insbesondere wegen eines
Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für
verfassungswidrig erklärt. Zu begrüßen ist allerdings, dass das
Gericht die im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus neu
eingeführten Befugnisse sämtlich als mit den Grundrechten vom
Grundsatz her für vereinbar erklärt hat. Dies ist gerade für den
verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (sogenannte
Online-Durchsuchung) und die Überwachung verschlüsselter
Kommunikation (sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung)
besonders wichtig. Zum einen ermöglichen es gerade diese Befugnisse
dem Bundeskriminalamt, mit den Terroristen technisch auf Augenhöhe zu
bleiben. Zum anderen hatten die Beschwerdeführer - ähnlich wie
seinerzeit bei den Mindestspeicherungsfristen - die
verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher neuen technischen
Ermittlungsbefugnisse grundsätzlich bestritten. Dem ist das
Bundesverfassungsgericht zu Recht nicht gefolgt.

Die betroffenen Regelungen gelten bis Mitte 2018 fort. Damit hat
das Bundesverfassungsgericht der hohen terroristischen Bedrohung
unseres Landes Rechnung getragen. Die detaillierten Vorgaben des




Bundesverfassungsgerichts ermöglichen es dem Gesetzgeber, rasch eine
Novellierung dieser Regelungen vorzunehmen. Diesen gesetzgeberischen
Auftrag gilt es nun schnellstmöglich zu erfüllen."



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Datum: 20.04.2016 - 11:57 Uhr
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