(ots) - Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierer soll Klagen
zum Nulltarif ermöglichen / Europaweite Online-Plattform für
Diesel-Geschädigte startet
Berlin, 20. April 2016 - In der VW-Diesel-Affäre startet die
US-Großkanzlei Hausfeld am Sonntag eine europaweite
Online-Registrierungsplattform für Geschädigte, um Mandanten für ihre
geplante Klage gegen den Konzern zu sammeln. VW-Besitzer, Betreiber
von Autoflotten, aber auch Aktionäre könnten auf dieser Seite ihre
Schadensersatzansprüche anmelden und an einen deutschen
Rechtsdienstleister abtreten, sagte Christopher Rother, Statthalter
der US-Kanzlei in Deutschland, dem Wirtschaftsmagazin 'Capital'
(Ausgabe 5/2016, EVT 21. April). "Damit können deutsche Kunden ihren
Anliegen besser Gehör verschaffen, ohne teure Anwälte, Gutachter- und
Gerichtskosten tragen zu müssen."
In der VW-Diesel-Affäre vertritt die Kanzlei von US-Staranwalt
Michael Hausfeld bereits Zehntausende Mandanten in Europa. In
Deutschland vertritt sie bislang die Besitzer von 3.000
VW-Dieselfahrzeugen. Die Kanzlei hatte VW eine Frist bis Ende März
für ein Gespräch gesetzt, um über eine Entschädigung für europäische
Kunden zu sprechen und einen Vergleich zu erzielen. Der Autobauer
hatte die Frist allerdings verstreichen lassen.
Das Modell, das die US-Großkanzlei europäischen VW-Geschädigten
anbietet, funktioniert so: Die Mandanten treten einen Teil ihrer
Ansprüche im Erfolgsfall an einen Finanzinvestor ab, der die Klagen
finanziert. Mit Blick auf einen sich abzeichnenden Vergleich zwischen
Volkswagen und den zuständigen US-Behörden sagte
Hausfeld-Deutschland-Chef Rother, Marschroute für das Vorgehen der
Kanzlei gegen den Autokonzern in Europa seien die
Verhandlungsergebnisse in den USA. Die europäischen VW-Kunden seien
"keine Bürger zweiter Klasse", sagte Rother. In den USA könnte es am
Donnerstag zu einem Vergleich kommen, bei dem Volkswagen gegenüber
den US-Behörden weitreichende Zugeständnisse macht.
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