(ots) - Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in
Sachen VG Wort wird, wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) mitteilt, Konsequenzen für die Vielfalt der Angebote
journalistischer Aus- und Weiterbildung haben: "Seit Jahrzehnten
werden die Ausschüttungen aus den so genannten Reprographie-Abgaben
von den Zeitungsverlegerverbänden zweckgebunden ausschließlich für
die journalistische Aus- und Fortbildung eingesetzt. Diese
Finanzierungsquelle ist durch das BGH-Urteil zerstört worden",
erläuterte eine Sprecherin.
Laut BGH stünden den Verlegern nach dem Urheberrechtsgesetz keine
eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von den
Verwertungsgesellschaften in diesem Zusammenhang wahrgenommen werden
könnten. Die Entscheidung des BGH mache daher deutlich, dass
dringender Handlungsbedarf bestehe, so der BDZV. Der Verband fordere
nachdrücklich eine gesetzliche Klarstellung, dass Verlage
Rechteinhaber sind.
Betroffen sei beim BDZV die Akademie Berufliche Bildung der
deutschen Zeitungsverlage (ABZV). Wegen der weiterhin ausbleibenden
Ausschüttung der Reprogelder an die Verlegerverbände auf Bundes- und
Länderebene werde die gemeinsam getragene ABZV voraussichtlich noch
vor der Sommerpause die Liquidation anmelden müssen. Das Bildungswerk
war Ende der 80er Jahre gegründet worden, nachdem sich die
Verlegerorganisationen gegenüber den ausschüttenden
Verwertungsgesellschaften verpflichtet hatten, die Zuwendungen
ausschließlich für Zwecke der journalistischen Bildung zu verwenden.
Wie die ABZV dazu mitteilt, haben an den Volontärkursen und
Weiterbildungsseminaren seit 1989 rund 20.000 Journalistinnen und
Journalisten teilgenommen. Bei einer Schließung der Akademie müssten
die betroffenen Kursteilnehmer künftig auf weiterhin bestehende
Bildungswerke ausweichen.
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