(ots) - Die deutsche Versicherungswirtschaft geht von
teils umfangreichen Änderungen in der IT-Infrastruktur aus, um die
EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive)
umzusetzen. Die Richtlinie bringt zudem Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter mit sich und führt zu
Umstellungen von Beratungsstandards im Vermittlungsprozess. Diesen
Herausforderungen zum Trotz kalkuliert die Mehrheit der
Verantwortlichen mit Umsetzungskosten von weniger als einer Million
Euro. 44 Prozent der Unternehmen wollen mit höchstens 500.000 Euro
auskommen. Das zeigt die aktuelle Entscheider-Studie "IDD-Umsetzung
in deutschen Versicherungsunternehmen" der Unternehmensberatung PPI
AG.
Am 20. Januar 2016 unterzeichneten das Europaparlament und der Rat
der Europäischen Union die EU-Vermittlerrichtlinie. Die Versicherer
wissen nun, dass es ernst wird mit der IDD-Umsetzung. Viele
Assekuranzen drohen allerdings, die mit der IDD verbundenen
Umsetzungskosten zu unterschätzen. Der Gesetzgeber greift umfassend
in die Produkt- und Vertriebsstrukturen der Unternehmen ein und macht
so umfassende Anpassungen bei Prozessen und IT-Unterstützung nötig.
Davon ist ein Großteil der versicherungstechnischen Systeme betroffen
von der Beratung über die Angebotserstellung bis hin zur
Dokumentation. Dies gilt auch für Vertriebspartner, die IDD-konforme
Prozesse implementieren müssen. Insgesamt ist der zu erwartende
Aufwand für die IDD vergleichbar mit der Umsetzung der MiFID II auf
der Bankenseite. "Unsere Studienreihe zu MiFID II zeigt, dass auch
auf der Bankenseite die organisatorische wie auch die technische
Komplexität der aktuellen Regulierungsvorhaben unterschätzt wurde,
insbesondere die Einschätzung über Folgekosten ist im Verlauf der
Studienreihe spürbar gestiegen", sagt Sascha Däsler, Experte für
Versicherungsvertrieb bei PPI.
Vor allem Ausnahmen vom Regelprozess treiben den Anpassungsbedarf
an. Beispiel Provisionen: Nur 41 Prozent der Versicherungen rechnen
mit höheren Kosten durch die künftig verpflichtende Offenlegung von
sämtlichen Vergütungsarten für den Vermittler. Dabei bietet gerade
das Thema Geld großes Potenzial für Überraschungen. Neben der
endgültigen Höhe von Provisionen, die vor dem Vertragsabschluss
ausgewiesen werden müssen, nennt Däsler auch häufig manuell gebuchte
Sonderzahlungen. Solche Vorfälle müssen künftig von der IT abgedeckt
sein, um die gesetzlichen Auflagen zur Kundeninformation zu erfüllen.
"Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in Vorstudien Handlungsfelder
zu ermitteln und bereits jetzt mit der Projektplanung zu beginnen",
so Däsler.
Die IDD wirkt sich sogar auf Geschäftsbereiche aus, die auf den
ersten Blick gar nichts mit vertrieblichen Maßnahmen zu tun haben.
Doch auch Innendienstmitarbeiter, die vertriebliche Aufgaben
wahrnehmen, fallen unter die neue Regelung. Ein Kunde etwa, der
seinen Umzug bekannt gibt, löst einen künftig von der IDD erfassten
Prozess aus. "Versicherungstechnisch stellt der Umzug eine
Vertragsänderung mit Neugeschäftscharakter dar mit einer an die neue
Wohnsituation angepassten Police", so Däsler. "Ein Sachbearbeiter,
der diese Änderung entgegennimmt und umsetzt, muss die mit der IDD
verbundenen Auflagen ebenfalls erfüllen. Dazu gehören beispielsweise
auch regelmäßige Schulungen."
Der Versicherungsexperte rechnet vor diesem Hintergrund damit,
dass die Versicherungen ihre Aufwandsschätzungen noch nach oben
korrigieren müssen. Dazu passt, dass jedes vierte Unternehmen noch
keine Angaben zu voraussichtlichen Kosten macht.
Ãœber die Studie "IDD-Umsetzung in deutschen
Versicherungsunternehmen"
Die Studie "IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen"
der PPI AG informiert über den aktuellen Umsetzungsstand der
EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive). Im
Fokus stehen Strategie und IT-Auswirkungen. Dafür wurden
IDD-Verantwortliche aus 46 Versicherungen telefonisch (CATI) befragt.
In regelmäßigem Abstand wird die Studie wiederholt, um ein möglichst
umfassendes Bild über den Fortschritt bei der IDD-Umsetzung zu
erhalten. Die vollständige Studie kann über folgende Internetadresse
bezogen werden: http://www.ppi.de/idd-studie
PPI Aktiengesellschaft
Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 30 Jahren erfolgreich für
Banken und Versicherungen tätig. 2015 erwirtschaftete das Unternehmen
mit seinen über 400 Mitarbeitern circa 54 Millionen Euro Umsatz in
den Geschäftsfeldern Consulting, Software-Entwicklung, Business
Intelligence und Produkte. Im Markt der Banken ist PPI Spezialist für
Zahlungsverkehr, Risikomanagement und Compliance.
Versicherungsunternehmen bietet PPI fachlich wie methodisch
exzellente Lösungen für alle Kernprozesse der Assekuranz. Die
langjährigen Kunden schätzen an der Vorgehensweise die hohe Qualität
sowie die absolute Termin- und Budgettreue. Die praxiserfahrenen
Mitarbeiter in Deutschland, Frankreich und der Schweiz vermitteln
stets zwischen den Fachbereichen und der IT.
Pressekontakt:
Sascha Däsler
PPI AG
Tel: +49 (0)211 97552-5023
E-Mail: idd(at)ppi.de