(ots) - "Sozialpartner, Ministerien und aba gehören zur
schnellen Klärung strittiger Reformfragen unverzüglich an einen
Runden Tisch. Denn nur ein Modell, das die Sozialpartner auch
wirklich gemeinsam nutzen wollen, verdient den Namen
Sozialpartnermodell" sagte Heribert Karch, Vorstandsvorsitzender der
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung heute vor
850 Betriebsrentenexperten in Berlin. Das Modell sei aussichtsreich,
aber auch hochkomplex und erfordere deshalb nun intensivste
Kommunikation und Einlassung beider Sozialpartner.
"Zum Ausbau der zusätzlichen Altersversorgung muss künftig der
Fokus auf Institutionalisierung kollektiver Betriebsrente statt der
bisher dominanten Individualisierung gelegt werden" forderte Karch.
Zum Nulltarif sei das aber nicht erreichbar. "Wer heute
kostenneutrale Reformen fordert setzt die Ursache für Kostenlawinen
von Transferleistungen in der Zukunft. Versäumnisse von heute
verursachen niedrige Alterseinkommen von morgen, weil sie verhindern,
dass die Rentner von morgen höhere, nachhaltige Betriebsrenten
erhalten" erklärte der aba-Vorsitzende. "Nur ein robustes
Rentensystem mit einem dualen Kern aus gesetzlicher und betrieblicher
Rente, aus Staat und Betrieb kann in Zukunft die
Lebensstandardsicherung der Arbeitnehmer gewährleisten" Der Aufbau
des dafür notwendigen Kapitalstocks brauche faktisch ein ganzes
Arbeitsleben lang, Zeit, die uns verloren zu gehen droht. Daher müsse
noch vor der Sommerpause ein Diskussionsentwurf vorgelegt werden um
gleich nach der Sommerpause mit einem Koalitionsentwurf in den
parlamentarischen Prozess einsteigen zu können. Nur so könne es
gelingen den Gesetzgebungsprozess noch in diesem Jahr abzuschließen.
"Tarifvertragsparteien verfügen sowohl über autonome
Rechtssetzungsbefugnis als auch in jeder Tarifrunde über finanzielle
Mittel, die Förderung sozialpartnerschaftlichen Engagements folgt
damit auch der gutachterlichen Diagnose, dass es bei einem Teil der
Arbeitnehmer schlicht an Geld für die Vorsorge fehlt" erklärt Karch.
"Der in dem arbeitsrechtlichen Gutachten von Hanau und Arteaga
aufgezeigte Weg über Automatisierungsmodelle nach Art eines
Optionssystems kann vielversprechend ausgestaltet werden, aber nur,
wenn die anderen Rahmenbedingungen auch stimmen", führte Karch aus.
So gelte es die Anrechnung auf die Grundsicherung ebenso abzuschaffen
wie die Sonderlasten durch Kranken- und Pflegeversicherung in der
Leistungsphase.
"Das steuer- und sozialrechtliche Gutachten würdigt die meisten
Reformüberlegungen der letzten Jahre, auch die der aba, die konkreten
Vorschläge können so aber die Bremsen noch nicht lösen." Ein neues
auf niedrige Einkommen zielendes Zulagenmodell, dessen Förderung
sogleich der Riesterförderung gegengerechnet wird bringe faktisch
nichts. "Ein solches Modell kann man auch den Sozialpartnern nicht
ernsthaft als Option für Tarifverträge anbieten", ist Karch
überzeugt.
Interessant sei, welch große Bedeutung die Gutachter dem
Dotierungsrahmen des § 3.63 EStG beimessen. Die entspreche völlig den
Erkenntnissen der aba, die Daten und Berichte aus Unternehmen und
Versorgungswerken habe. Gleichzeitig würde dieser Aspekt nur betont,
nicht aber zum Vorschlag an die Regierung erhoben. Die Restriktionen
unter denen das Gutachten seitens des Ministeriums stand, schienen
hier klar erkennbar. Auch die Argumentation der Gutachter zeige, dass
der Dotierungsrahmen deutlich erhöht und auf Lebenszeitdotierung
umgestellt werden müsse. "Wenn Sozialpartner keinen bisher garantiert
unverbrauchten Rahmen nutzen können, ist die Blockade im System
bereits jetzt eingebaut", mahnt Karch.
Eine schwierige Klippe könne der Vorschlag werden, die reine
Beitragszusage auch für bestehende Zusagen einzuführen. Hier würden
die Sozialparteien sich mit Sicherheit noch zu Wort melden. Und nicht
zuletzt gebe es dabei eine Fülle rechtlicher Probleme in der
deutschen betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen,
konstatiert der aba-Vorsitzende.
"Jetzt muss die Bundesregierung aus der Vielzahl von
Reformvorschlägen zügig den richtigen Reformmix gestalten. Die aba
bietet hierzu ausdrücklich ihre Hilfe an - im Großen wie im Detail,"
versprach der aba-Vorsitzende.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für
den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der
Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
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