In der EU werden die Arbeitszeiten aller Speditionsfahrer mithilfe eines Fahrtenschreibers dokumentiert.
(firmenpresse) - Als Speditionsfahrer verbringt man die meiste Zeit auf der Straße im LKW, aber ab und an werden auch Pausen gemacht – sei es, um sich auszuruhen, zum Be- und Entladen oder um Kunden zu treffen. Um trotz dieser häufigen und vielen Pausen außerhalb des Fahrzeuges den Überblick über Stunden, die für die Arbeit aufgewendet werden, zu behalten, gibt es sogenannte Fahrtenschreiber. Jeder Speditionsfahrer ist mit ihnen vertraut, sollte aber jetzt nichtsdestotrotz genau hinhören. Denn am 6. April 2016 haben sich die Gesetze über den Einsatz von Fahrtenschreibern in der EU geändert.
Was ist ein Fahrtenschreiber?
Ein Fahrtenschreiber bzw. Tachograph besteht eigentlich aus einer rotierenden Diskette, die im LKW eingelegt wird und über die ein Stift eine Linie zieht. Wenn das Fahrzeug in Bewegung ist, erfasst der Stift diese Zeit als Fahrtzeit. Wenn der LKW sich nicht bewegt, wird diese Zeit je nach manueller Einstellung als Ruhezeit oder als „in Bereitschaft für neue Arbeit“ aufgezeichnet.
Heutzutage gibt es fast nur noch digitale Fahrtenschreiber, allerdings funktionieren sie nach genau demselben Prinzip. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass Speditionsfahrer nicht mehr arbeiten, als sie legal dürften. Denn überarbeitete und müde Fahrer sind oftmals der Grund für Unfälle und stellen eine echte Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar.
Wann benutzt man Fahrtenschreiber?
Das Gerät sollte immer genutzt werden, wenn man sich im Fahrzeug befindet. So stellen Sie sicher, dass die korrekten Arbeitszeiten eingehalten werden. Denn ein Speditionsfahrer sollte nicht länger als 4,5 Stunden ohne eine Pause von mindestens 45 Minuten fahren. Das Tageshöchstlimit beträgt 9 Stunden, was ein wöchentliches Maximum von 56 Stunden macht. Es bestehen allerdings Ausnahmen für Fälle, in denen eine dringende Lieferung erfolgen muss. Dann werden die Schichten zwischen mehreren Fahrern aufgeteilt, die sich im selben LKW befinden.
Neues Gesetz
Am 6. April diesen Jahres hat sich nun die gesetzliche Grundlage zum Einsatz von Fahrtenschreibern in der EU geändert. Vorher war es möglich, die letzten 56 aufgezeichneten Tage eines Fahrers herunterzuladen und zu überprüfen. Dies ermöglichte es, Fahrer, die weniger als alle 8 Wochen einer Kontrolle untergehen, zu beaufsichtigen. Damit auch Fahrer, die sich innerhalb längerer Intervalle melden, die gesetzlichen Fahrzeiten einhalten, wurden die 56 Tage nun auf 90 Tage ausgeweitet.
Dies sollte für die meisten Unternehmen, die an den Einsatz von Fahrtenschreibern gewöhnt sind, kein Problem darstellen. Zu beachten gilt allerdings folgendes: Fahrzeuge, die nach 2018 angemeldet werden, müssen ein neues System verbaut haben, das allen Anforderungen entspricht.
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