OLG Frankfurt kürzt den Rechtsweg für Anleger ab. Santander Bank muss den
Darlehenswiderruf bereits nach erstinstanzlichem Urteil hinnehmen.
(firmenpresse) - Immer mehr Anleger des Falk Fonds 76 bekommen ihr Geld zurück. "Mitunter ist nicht
einmal mehr ein langer Rechtsstreit nötig“, freut sich Rechtsanwalt Hartmut Göddecke über
den jüngsten Erfolg seiner Kanzlei vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main
gegen die Bank, die den Anlegern des Falk Fonds 76 die Kredite gegeben hat. Der
Siegburger Rechtsanwalt rechnet jetzt beim Falk Fonds 76 „mit einer beschleunigten
Streitbeilegung, so dass die Anleger ihr Geld wieder bekommen“.
Der Fall: Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertrat vor dem OLG Frankfurt am Main
einen Anleger, der sich 2003 auf Anraten eines Anlageberaters am Falk Fonds 76 beteiligt
hatte. Die Beteiligung am Falk Fonds 76 wurde mit einem Darlehen finanziert. Zur
Finanzierung hatte der Anlageberater ein fertiges Angebot der Allbank in der Tasche. Was
das juristisch bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke so: „Fondsbeteiligung und
Darlehen gelten als verbundenes Geschäft.“ Das ist für die Anleger von entscheidender
Bedeutung. Der Vorteil: „Widerruft der Anleger das Darlehen, kann er der Bank die
wertlosen Fondsanteile auf das Auge drücken. Er muss also nicht das geliehene Geld
zurückzahlen“, so Rechtsanwalt Göddecke.
Die Anleger können die Verträge beim Falk Fonds 76 noch Jahre später widerrufen
Bleibt die Frage, wann die Anleger des Falk Fonds 76 ihre Darlehen widerrufen dürfen.
„Grundsätzlich haben Bankkunden laut Gesetz bei Verbraucherdarlehen ein zweiwöchiges
Widerrufsrecht. Das gilt auch für Darlehen im Zusammenhang mit Falk Fonds “, sagt
Rechtsanwalt Göddecke. Dass der Anleger im konkreten Fall sein Darlehen sogar nach
Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist widerrufen konnte, hat folgenden Grund: „Die
Widerrufsbelehrung der Bank war falsch. Der Startschuss für die Widerrufsfrist ist also nie
gefallen. Deshalb konnte unser Mandant das Darlehen auch Jahre nach
Vertragsabschluss immer noch widerrufen“, erklärt Anlegeranwalt Göddecke. Genau so
sieht es das Gesetz vor.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn der
Verbraucher korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Die Widerrufsbelehrung muss
den Verbraucher in die Lage versetzen, sein Widerrufsrecht auszuüben. Deshalb fordert
der Bundesgerichtshof (BGH) „eine umfassende, unmissverständliche und für den
Verbraucher eindeutige Belehrung“.
Zu den Pflichtangaben gehört der Fristbeginn. Genau an dieser Stelle hat die Allbank
beim Falk Fonds 76 einen Fehler gemacht. Die Widerrufsbelehrung schien den Fristbeginn
an das Vertragsangebot der Bank zu knüpfen. Das ist missverständlich. Denn die
Widerrufsfrist beginnt frühestens, wenn der Bankkunde den Darlehensvertrag unterschreibt
und eine Kopie des Vertrages bekommt. Zusätzlich muss er die korrekte
Widerrufsbelehrung erhalten. Dass die Widerrufbelehrung beim Falk Fonds 76 nicht korrekt
war, hat auch das Landgericht Gießen so gesehen. Deshalb erhielt der Mandant der
Kanzlei Göddecke auch schon in erster Instanz recht. Dennoch bedurfte es einer Art
Ermahnung durch das OLG Frankfurt am Main. Das Gericht ließ die Bank mit einem
Beschluss wissen, dass es beabsichtige, die Berufung der Bank „durch einstimmigen
Beschluss zurückzuweisen.“ Das war deutlich genug. Die beklagte Bank gab klein bei und
zog die Berufung zurück.
Anleger des Falk Fonds 76 bekommen ihr Geld jetzt schneller zurück
Der Beschluss vom OLG Frankfurt hat erfreuliche Folgen. In erster Linie für den
Mandanten der Kanzlei Göddecke, der von der Bank rund 20.000 Euro zurückbekommt.
Dass er seine Fondsanteile der Bank überlassen muss, ist für ihn ein gutes
Tauschgeschäft. Denn die Anteile am Falk Fonds 76 sind nahezu wertlos. „Für unseren
Mandanten ist das Engagement beim Falk Fonds 76 am Ende glimpflich abgelaufen. Wir
rechnen mit weiteren Erfolgen“, sagt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg.
Die Santander Consumer Bank trägt beim Falk Fonds 76 die Erblast
Wenn Anleger des Falk Fonds 76 ihre Verträge widerrufen wollen, müssen sie ihre
Ansprüche an die richtige Bankadresse schicken. Denn der Name der Bank hat sich
mittlerweile zweimal geändert. Als sich die Anleger auf des Falk Fonds eingelassen haben,
hatten sie es noch mit der „Allbank - Allgemeine Privatkundenbank AG“ als
Darlehensgeber zu tun. Deren Rechtsnachfolgerin wurde nach einem
Unternehmensverkauf zunächst die GE Money Bank. Diese wurde wiederum im Juli 2009
mit der Santander Consumer Bank verschmolzen. „Diese Bank trägt jetzt die ganze Erblast
aus dem Falk Fonds 76“, sagt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke von der Kanzlei Göddecke
Rechtsanwälte in Siegburg.
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