Die Finanzkrise in Dubai betrifft auch Anleger von Dubai-Fonds. Jetzt suchen die Anleger der
nach Boris Becker und Michael Schumacher benannten Dubai-Towers nach einem Ausstieg
aus den Dubai-Fonds der Marke ACI. Anlegeranwalt prüft Ansprüche der Anleger auf
Schadensersatz.
(firmenpresse) - Die Finanzkrise in Dubai lässt auch für so genannte Dubai-Fonds das Schlimmste
befürchten. "Spätestens jetzt werden viele Anleger bereuen, dass sie sich auf Dubai-
Fonds eingelassen haben. Die vermeintlichen Renditebringer vom Golf entpuppen sich als
Renditekiller. Auch bei den Dubai Towers, die mit den Namen von Boris Becker oder
Michael Schuhmacher aufgehübscht und von Fondsinitiator ACI unters Volk gebracht
wurden, zeigt sich: Eine weitere Spekulationsblase ist geplatzt", sagt Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Siegburg.
Die Kanzlei Göddecke vertritt Anleger, die in Dubai-Fonds der Marke ACI investiert haben
und jetzt nach einem Ausweg suchen oder ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen.
Dass diese Dubai-Fonds den Anlegern keine Freude mehr machen, hat einen guten
Grund. Die Anleger der Fonds II - V mussten vor dem Hintergrund des auslaufenden
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Dubai und Deutschland Ende 2008 mit dem
Verlust von Steuervorteilen rechnen. Das ACI-Management gab vor, diesen Verlust
verhindern zu können. Ende 2008 meldete ACI einen scheinbaren Erfolg: Die Fonds-
Immobilien wurden noch während der Bauzeit verkauft. Im Frühjahr 2009 musste ACI
zugeben, dass der Verkauf faktisch geplatzt war. Statt aber den säumigen Käufer zur
Kasse zu bitten, arbeitet die Geschäftsführung der ACI-Fonds offenbar daran, die
Verträge ohne Vertragsstrafen rückabzuwickeln. Warum?
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke hat eine plausible Antwort gefunden: "Dieser angebliche
Verkauf war vermutlich ein faules Spiel. Zumindest gibt es ein paar obskure personelle
Verflechtungen zwischen ACI und dem angeblichen Käufer. Die YAMA International
gehört ausgerechnet einem Herren, der auch bei mehreren ACI-Unternehmen in Dubai die
Mehrheit hält. Vor diesem Hintergrund wird doch jedem klar, warum ACI beim Käufer
offensichtlich nicht einmal ansatzweise Druck auf den Käufer ausgeübt hat." Das
Nachsehen haben die Anleger. Auf den Baustellen der Dubai-Towers passiert jedenfalls
seit Monaten nichts mehr. Die Immobilien laufen Gefahr, zu riesigen Investmentruinen zu
werden.
Der Sanierungsbedarf von ACI-Fonds ist seit Monaten offensichtlich. Doch vom
Management können die Anleger offenbar keine Hilfe erwarten. "Die Notlage der ACI
Fonds II – V lässt sich seit Sommer nicht mehr leugnen. Trotzdem redet das Management
die Probleme klein, verbreitet Schönwetterstimmung und behauptet, man würde das Schiff
schon schaukeln", sagt Anlegeranwalt Göddecke.
Das Gegenteil ist der Fall. "Statt sofort mit der Sanierung der Fonds zu beginnen, hat das
Fondsmanagement von ACI mit einem rechtlich zweifelhaften Beschluss erst einmal die
eigene Vergütung erhöht. Auf das Vierfache! Das sollte jedem Anleger die Augen öffnen,
dass er es mit keinen Freunden zu tun hat", so Göddecke. Der Siegburger Rechtsanwalt
rät den Anlegern, sich so schnell wie möglich von dem (Miss)Management zu trennen.
Noch besser ist es, sich gleich vom Fonds zu trennen. Tatsächlich bietet sich Anlegern mit
etwas Glück eine Hintertür, um aus der Sache nachträglich noch auszusteigen. "Eine
Ausstiegschance bietet sich Anlegern zum Beispiel, wenn sie den Fonds in einer so
genannten Haustürsituation abgeschlossen haben, aber vom Anlageberater nicht wirksam
über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden", erklärt Rechtsanwalt Göddecke.
Von einer typischen Haustürsituation ist die Rede, wenn der Anlageberater die Initiative
ergreift, seinen Kunden zum wesentlichen Verkaufsgespräch heimsucht und ihm den
Fonds dort anbietet. Ob zu Hause oder im Büro spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der
Anlageberater seinen Kunden darüber aufklären muss, dass der Kunde ein zweiwöchiges
Widerrufsrecht hat. "Genau hier machen Anlageberater oft Fehler", sagt Göddecke, "auch
beim Verkauf von Dubai-Fonds sind uns unwirksame Widerrufsbelehrungen aufgefallen.
Für die Anleger ist das im Nachhinein ein Glücksfall. Denn dann greift die Zweiwochenfrist
nicht. Die Anleger können ihre Verträge bei falscher Widerrufsbelehrung also auch Jahre
später noch widerrufen", erklärt der Siegburger Anlegeranwalt Hartmut Göddecke.
Wer aus seiner Fonds-Beteiligung nicht aussteigen kann, hat mitunter die Möglichkeit,
seinen Anlageberater zur Kasse zu bitten. "Das ist möglich, wenn der Anlageberater
gegen seine Aufklärungspflichten verstoßen hat. Anlageberater müssen ihren Kunden
reinen Wein einschenken und vor Vertragsabschluss alle Informationen auf den Tisch
legen, die der Kunde für seine Entscheidung braucht. Wer dem Anleger etwas
verschweigt, haftet später für den Schaden", sagt Rechtsanwalt Göddecke.
Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Die Kanzlei Göddecke konzentriert sich seit 15 Jahren auf die rechtlichen Problemzonen der
Banken, Anlageberater, Vermögensverwalter und Versicherungen. Die Rechtsanwälte der
Kanzlei stehen im Rechtsstreit auf der Seite der Verbraucher: Anleger, Bankkunden,
Versicherte bei Rechtsfragen zum Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht,
Wertpapierrecht, Versicherungsrecht.
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