München, 27.04.2016 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat sich ein Anlageberater in einem außergerichtlichen Vergleich zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber einem Anleger von GarantieHebelPlan ‘08 verpflichtet. Die ersten Raten sind bereits beim Anleger eingegangen.
(firmenpresse) - Die GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG ist eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten. Nach Informationen des Emissionsprospekts sollte hierbei in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investiert werden. Überdurchschnittliche Erträge sollten hierbei nach den Darstellungen des Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen.
Tatsächlich dürfte es momentan um die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ’08 schlecht stehen. So muss die Beteiligung GarantieHebelPlan ’08 aufgrund des Beschlusses der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.08.2015 abgewickelt werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein Totalverlust der bisher eingezahlten Einlagen nicht ausgeschlossen werden. Ob GarantieHebelPlan ’08 über Vermögen verfügt, welches am Ende an die Anleger ausgezahlt werden kann, muss nun erst einmal durch den Abwickler geprüft werden.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anlegern, die fehlerhafte Beratung und unzureichende Aufklärung sowohl gegen ihren jeweiligen Berater als auch gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft geltend machen.
Aufgrund der momentanen undurchschaubaren Lage wird geschädigten Anlegern empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft und/oder den jeweiligen Berater aussichtsreich ist.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de