(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
EINBERUFUNG DER 28. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 28.
ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
am Dienstag, dem 31. Mai 2016, um 10.00 Uhr, im Multiversum
Schwechat, 2320 Schwechat, Möhringgasse 2-4.
TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 5.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
in § 6 "Geschäftsführung und Vertretung, Berichte an den
Aufsichtsrat" durch Einfügung von zwei neuen Absätzen 7 und 8 und
Änderung der Bezeichnung der bisherigen Absätze 7 bis 12 in 9 bis 14
8. Beschlussfassung über (i). eine Aktienteilung (Aktiensplit) im
Verhältnis 1 : 4, wodurch die Anzahl der Aktien auf 84.000.000 Stück
erhöht wird und auf jede Stückaktie künftig ein anteiliger Betrag am
Grundkapital von EUR 1,8175 entfällt, sowie (ii). die Änderung der
Satzung in § 4 ,,Grundkapital"
Aufgrund eines am 15.04.2016 eingelangten Verlangens gem § 109 AktG
der Aktionärinnen Wien Holding GmbH mit dem Sitz in Wien und NÖ
Landes- Beteiligungsholding GmbH mit dem Sitz in St. Pölten, die an
der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten jeweils 4.200.000
Stückaktien halten und damit jeweils über einen Anteil, der fünf von
Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügen, wird
folgender Punkt auf die Tagesordnung gesetzt:
9. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener
Aktien
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 10. Mai 2016 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com
zugänglich: »» Jahresabschluss mit Lagebericht, »»
Corporate-Governance-Bericht, »» Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, »» Vorschlag für die Gewinnverwendung, »» Bericht
des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
»» Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 8, »» Beschlussvorschlag der Aktionärinnen
Wien Holding GmbH und NÖ Landes- Beteiligungsholding GmbH zum
Tagesordnungspunkt 9, »» Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
»» Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der
IVA, »» Formular für den Widerruf einer Vollmacht, »» vollständiger
Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
10. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300
Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 19. Mai 2016 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43(0)1-7007/23622
oder
1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
oder
per E-Mail:
fwag-hauptversammlung(at)viennaairport.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Post an 1300 Wien-Flughafen oder per E-Mail an
fwag-hauptversammlung(at)viennaairport.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.viennaairport.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft Investor
Relations z.Hd. Herrn Mario Santi 1300 Flughafen-Wien Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 50 Per E-Mail:
anmeldung.flughafenwien(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist. Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000911805 im Text angeben)
DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
»» Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
»» Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, »» Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000911805, »» Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, »» Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 21. Mai 2016 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft Investor
Relations z.Hd. Herrn Mario Santi 1300 Flughafen-Wien Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 50 Per E-Mail:
anmeldung.flughafenwien(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 30. Mai 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm
Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-42, Fax +43 1 8763343-49
oder E-Mail wilhelm.rasinger(at)iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 152.670.000,--
eingeteilt in 21.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 21.000.000 Stück.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung
einen gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit
zu halten. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.
Wien, im April 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Mag. Judit Helenyi (+43-1)7007-23126; j.helenyi(at)viennaairport.com
Mario Santi (+43-1)7007-22826; m.santi(at)viennaairport.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Flughafen Wien AG
Postfach 1
A-1300 Wien-Flughafen
Telefon: +43 1 7007 - 22826
FAX: +43 1 7007 - 23806
Email: investor-relations(at)viennaairport.com
WWW: http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche: Transport
ISIN: AT0000911805
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch