(ots) - "Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zu einem
Leben in Armut gezwungen werden. Insbesondere die Regelung, Einkommen
und Vermögen heranzuziehen, wenn ein behinderter Mensch Leistungen
benötigt, gehört abgeschafft. Das muss das geplante
Bundesteilhabegesetz leisten. Die bisherigen Vorschläge reichen
hierfür keinesfalls aus". Das erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer aus
Anlass des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen
mit Behinderungen am 5. Mai. "Zudem muss das Bundesteilhabegesetz
mehr Selbstbestimmung und verbesserte Leistungen für behinderte
Menschen gewährleisten", erklärt Adolf Bauer. Der Verbandspräsident
unterstreicht die zentrale Bedeutung des Gesetzes für die Menschen
mit Behinderungen in Deutschland. "Mit der Reform muss eine spürbare
Besserstellung erfolgen. Und davon sind wir zum jetzigen Zeitpunkt
leider noch weit entfernt".
Am 4. Mai mobilisiert der SoVD erneut Menschen mit und ohne
Behinderungen. Sie demonstrieren für die Rechte von 7,5 Millionen
behinderten Menschen in Deutschland und für eine inklusive
Gesellschaft. Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen wurde 1992 ins Leben gerufen und wird
jährlich begangen. Ziel des Tages ist es, die für eine Gleichstellung
behinderter Menschen erforderliche rechtliche Grundlage zu schaffen.
Der Sozialverband SoVD vertritt die Interessen von rund 560.000
gesetzlich Rentenversicherten, gesetzlich Krankenversicherten,
pflegebedürftigen und behinder-ten Menschen. Der Verband wurde 1917
als Kriegsopferverband gegründet.
SoVD-Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz:
https://sovd.de/2574.0.html
Informationen zur Kundgebung in Berlin am 4. Mai:
http://www.sovd-bbg.de/04-mai-2016-protesttag/
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