PresseKat - Mitarbeiterentsendung nach China: Was Personaler wissen sollten

Mitarbeiterentsendung nach China: Was Personaler wissen sollten

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(ots) - Neben vielen großen deutschen Unternehmen, die
bereits Produktionsstätten und Niederlassungen im Land eröffnet
haben, drängt nun auch verstärkt der deutsche Mittelstand nach China.
Deutsche Firmen haben vor Ort jedoch mit zahlreichen Hindernissen zu
kämpfen. Der Grund: Infolge des Zuwachses ausländischer Investoren
möchte Chinas Regierung den Expat-Markt verstärkt kontrollieren.
Deshalb verschärft sie zunehmend die Gesetze hinsichtlich der
Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern (Expats).

Geschäftsführer und Personalverantwortliche deutscher Unternehmen,
die ihre Mitarbeiter nach China entsenden, sollten diese neuen
Bestimmungen kennen und einhalten, denn bei Verstößen drohen
empfindliche Geldstrafen, Landesverweise sowie Einreiseverbote und
schlimmstenfalls Haftstrafen.

Vertragsart in China entscheidend

In der Praxis führen neben den sich häufig ändernden Bedingungen
auch die unterschiedlichen Verfahrensweisen in den einzelnen
Provinzen des Landes zu Schwierigkeiten bei der Entsendung. So
bereitet bereits die Vertragsart - Entsendevertrag oder lokaler
Vertrag - erste rechtliche und administrative Probleme. Einige lokale
Behörden verlangen bei der Beantragung des chinesischen Arbeitsvisums
einen lokalen Arbeitsvertrag. In anderen Provinzen wiederum reicht
lediglich der Entsendevertrag für die Erteilung der Arbeitsdokumente.

Doch was bedeutet das in der Praxis für entsendende Unternehmen
und deren Mitarbeiter in China? Was ist bei der Beantragung des
Arbeitsvisums bereits im Vorfeld zu beachten? Können entsandte
Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben? Was
gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für
den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen? Welche Neuerungen gibt es
durch das im März letzten Jahres unterzeichnete




Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Deutschland?

China-Experten als Referenten

Auf all diese Fragen wird der Auslandsexperte BDAE gemeinsam mit
spezialisierten Referenten aus den Bereichen

- Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht,
- Sozialversicherungsrecht und
- Steuerrecht

auf dem eintägigen Seminar Antworten geben.

Ziel ist es, Fach- und Führungskräften sowie Global Mobility
Managern zu zeigen, wie Lösungen innerhalb dieser Rechtsgebiete ideal
aufeinander abgestimmt werden können. Daneben werden viele
Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen geboten.

Seminardaten:

Mittwoch, 15.6.2016 von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.

Anmeldung bei Simone Richter (srichter(at)bdae.com)

Sämtliche Informationen (Bildmaterial, Logos, Video,
Anmeldeunterlagen, China-Dossier) finden Sie auf dieser Seite:
http://ots.de/1xI9B.



Pressekontakt:
Anne-Katrin Schulz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-30 68 74-14
E-Mail: akschulz(at)bdae.com


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Datum: 04.05.2016 - 10:00 Uhr
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