(ots) - Am Abend des 29. April 2016 ist der Dachstuhl
in der Kapelle der ehemaligen JVA Ulmer Höh ausgebrannt. Die
Feuerwehr hat den Brand in der Nacht gelöscht und am nächsten Morgen
noch mehrere Brandschauen durchgeführt. Am Samstagnachmittag erklärte
sie den Brand als endgültig gelöscht.
Ein Gelände wie die leerstehende JVA ist - so die Erkenntnis
letztlich - nicht vollständig gegen Vandalismus sicherbar. Die alte
JVA ist durchgehend von hohen Mauern und Zäunen in einer Höhe von
5,50 m umgeben. Viele Türen wurden im Vorfeld zugeschweißt. Die
Kapelle ist zusätzlich von einem weiteren Mauerring umgeben. Obwohl
ein Sicherheitsdienst zu wechselnden Zeiten einmal am Tag das Objekt
überwacht hat, kam es zum Brand der JVA Kapelle. In den vergangenen
Jahren ist es immer wieder zu Einbrüchen auf das Gelände gekommen.
Die Mitarbeiter des BLB NRW haben diese Fälle dokumentiert und eine
Fotogalerie über die Schäden zusammengestellt (siehe diese
Pressemitteilung auf unserer Internetseite unter
https://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Presse/160504/index.php).
Selbstverständlich wurden die Zugangswege immer wieder dicht
gemacht: Schlösser wurden erneuert, Gitter durch Metallplatten
verstärkt, aufgebohrte Metallstangen zugeschweißt. Zuletzt schafften
sich die Einbrecher mit erheblichem Aufwand Zugang durch ein großes
Loch in der Mauer. Der BLB NRW ließ es zumauern und nur Tage später
wurde es erneut aufgebrochen. Die Aufwendungen für die Reparaturen
aufgrund Vandalismus belaufen sich bisher auf über 30.000 Euro.
Nach dem Brand wurde das Gelände selbstverständlich noch am
Samstag komplett gesichert, weil die Rettungskräfte sich für die
Löschaktion Zugang zum Objekt verschaffen mussten und das JVA Gelände
danach gegen unbefugtes Eindringen ungeschützt war. Derzeit wird das
gesamte Objekt von rund 35.000 qm rund um die Uhr geschützt und
mehrfach täglich komplett begangen, tags und mehrfach auch nachts.
Sicherheitsmaßnahmen, die bis auf weiteres zusätzlich rund 15.000 EUR
pro Monat kosten.
Der BLB NRW war bereits Montag mit einem Statiker zu einer ersten
Inspektion in der abgebrannten Kapelle, um zu prüfen, ob
Einsturzgefahr besteht und ob sie erhalten werden kann. Eine Begehung
des Dachstuhls war wegen Einsturzgefahr nicht möglich. Nach ersten
Einschätzungen besteht Einsturzgefahr hinsichtlich der Kapellendecke.
Die Orgel ist zerstört. Hinsichtlich der Mauern besteht nach erster
Prüfung keine unmittelbare Einsturzgefahr (keine abschließende
Einschätzung). Der BLB NRW wird im Weiteren eine gründliche Prüfung
der ehemaligen Kapelle durchführen.
Der Abbruch des übrigen Gefängnisses wird vorbereitet.
Pressekontakt:
Christa Bohl
Öffentlichkeitsarbeit
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
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