(ots) - Der Fall Böhmermann zieht weiter Kreise.
Wie jetzt bekannt wurde, geht der türkische Präsident Recep Tayyip
Erdogan juristisch auch gegen Mathias Döpfner vor, der sich per
Offenem Brief Jan Böhmermanns Schmähgedicht "in jeder juristischen
Form zu eigen" gemacht hatte. Über seinen Anwalt Ralf Höcker hat
Erdogan beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den
Vorstandschef des Medienkonzerns Axel Springer eingereicht. Im
Interview mit "medium magazin" (Ausgabe 05-2016) hatte sich Höcker
zuvor klar geäußert: "Herr Döpfner hat sich noch viel
offensichtlicher strafbar gemacht als Herr Böhmermann."
Das Gespräch mit Höcker führte Senta Krasser wenige Tage, bevor
seine Kölner Kanzlei von Erdogan mandatiert wurde. Auf die Frage, ob
dem Springer-Vorstandschef die gleiche Strafe blühe wie Böhmermann,
antwortete Höcker: "Ja. Und er kann sich erst recht nicht auf die
Kunstfreiheit berufen, weil er seinen Kommentar ja weder gedichtet,
gesungen noch getanzt hat." Jeder, der sich die Äußerung eines
Dritten zu eigen mache und auch noch bekräftige, der hat völlig
recht, bringe sich selber in die Haftung, so Höcker. "So dumm sollte
man eigentlich nicht sein."
Anwalt Höcker hält es darüber hinaus für möglich, dass der
Ehrenschutz auch in Deutschland wieder eine stärkere Bedeutung
erlangen könnte: "Wertvorstellungen sind wandelbar und niemals über
Jahrhunderte in Stein gemeißelt. Das hat nichts mit Herrn Erdogan zu
tun. Der Bedeutungsverlust der persönlichen Ehre in unserer
Gesellschaft ist enorm. Ich halte eine Entwicklung in die
Gegenrichtung für realistisch."
Das komplette Höcker-Interview "Recht auf Gegenschlag" ist auf den
Seiten 48 bis 50 in "medium magazin" 05-2016 erschienen, der
Jubiläumsausgabe zum 30. Geburtstag. "medium magazin" ist für alle
Geräte im iKiosk verfügbar unter http://bit.ly/Medium-Digital.
Einzelhefte und Abos gibt es unter
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Pressekontakt:
Annette Milz, Chefredakteurin "medium magazin",
annette.milz(at)mediummagazin.de