Nach dem Treffen der großen Koalition am 10.05. wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ final beschlossen. Nach viel hin und her hat sich der Koalitionsausschuss nun final auf eine Fassung der geplanten Gesetzesänderung zum AÜG geeinigt.Wir, die DAHMEN Personalservice GmbH, freuen uns, dass wir Sie als einer der ersten detailliert zu den positiven Veränderungen informieren können.
(firmenpresse) - Zudem finden Sie ein Dokument des Koalitionsausschusses vom 10.Mai.2016, welchem Sie die wichtigsten Änderungen / Neuerungen entnehmen können.
Der Gesetzesentwurf soll nun zeitnah im Kabinett verabschiedet werden. Dabei ist es erfreulich zu berichten, dass die Politik Rücksicht auf die Branche genommen hat und auf Meinungen und Änderungswünsche eingegangen ist. Wie wir schon zuvor berichteten, fallen die geplanten Gesetzesänderungen nun doch weniger drastisch aus, als es noch in den ersten beiden Referentenentwürfen geplant war.
Vor allem haben sich drei wesentliche Punkte zum Positiven geklärt:
Unterbrechungszeiten:Die so genannten „Unterbrechungszeiten“ wurden von 6 auf 3 Monate reduziert (gilt für die Höchstüberlassung und auch für Equal Pay).
Stichtagsregelung: Die Berechnung der 9 bzw. 18 Monats Fristen für Equal Pay und die Höchstüberlassungssdauer, beginnen ab Inkrafttreten des Gesetzes bei Null.
Die Option, die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung zu verlängern, wurde erweitert.
Wir begrüßen die Entscheidung der Politik auf die genannten Punkte einzugehen und diese in den AÜG-Entwurf zu integrieren. Hier hat die Politik bewusst Rücksicht auf die Branche genommen, bürokratische Hürden verringert und das Gesetz deutlich praxisgerechter gemacht.
Schon jetzt bereiten wir uns pro-aktiv vor, um die geplanten Änderungen zum 01.01.2017, korrekt umzusetzen – dabei stehen Kunde und Mitarbeiter gleichermaßen im Fokus. Beiden bieten wir alle Vorteile innovativer Zeitarbeit und setzen die geplanten Änderungen positiv für Sie ein.
Den vorherigen, zweiten Referentenentwurf können Sie unter http://dahmen-personal.de/wp-content/uploads/2016/04/Referentenentwurf-vom-14.04.2016.pdf downloaden.
Es ist davon auszugehen, dass über den Entwurf noch diesen Monat im Bundestag abgestimmt wird.
Bei Fragen rund um Zeitarbeit, Personalvermittlung und die gesetzlichen Regelungen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit persönlich zur Verfügung.
2009 gegründet, ist die DAHMEN Personalservice GmbH organisch zu einem der größten deutschen Personaldienstleistern gewachsen. Zwischen 650 bis 700 Mitarbeiter sind stets für das Unternehmen tätig – mit steigender Tendenz. Im gesamten Bundesgebiet ist DAHMEN mit derzeit acht Standorten vertreten und ist allein in unserer Region der drittgrößte Personaldienstleister. Die Professionalität und Größenvorteile eines Konzerns treffen auf besonders schlanke Strukturen. Denn im Kern ist und bleibt DAHMEN ein traditionelles Familienunternehmen, welches Nähe, Persönlichkeit und gegenseitige Anerkennung zu den zentralen Werten der eigenen Philosophie zählt.