(ots) - Gleichwohl wäre es wünschenswert, dass der
Gesetzgeber - sollte die Neuregelung vom Bundesrat abgesegnet werden
-, dafür Sorge trägt, dass wirklich Verfolgte nicht in ihre Heimat
abgeschoben werden können. Dazu zählen Homosexuelle, die in allen
drei Ländern diskriminiert werden. Das ist allerdings leichter
gesagt als getan. So versichert Bundesinnenminister Thomas de
Maizière zwar, bedrohte Menschen aus diesen Staaten würden
weiterhin Schutz genießen. Seit allerdings die Balkanstaaten zu
sicheren Herkunftsländern erklärt wurden, ist die Zahl der
Anerkennungen weiter gesunken. Das ist ein Indiz dafür, dass bei
einer pauschalen Einstufung doch mancher Schutzbedürftige nicht als
ein solcher erkannt wird. http://mehr.bz/khs111t
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