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Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch
zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24. Mai 2016 beschlossen, von
den in der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigungen
zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von
Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b
BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum
Rückkauf eigener Aktien entsprechend den folgenden
Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die Rückkaufprogramme
werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und
gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 18. Mai 2016.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 18. Mai
2016 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
www.oberbank.at.
3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 06. Juni 2016; voraussichtliche
Dauer bis 17. Juni 2016.
4. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber
lautende Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108) und andererseits
auf die Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN:
AT0000625132).
5. Beabsichtigt ist
1. der Rückerwerb von bis zu 82.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft,
das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,28 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,25%
und
2. der Rückerwerb von bis zu 32.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft,
das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital
der Gesellschaft von ca. 1,07 % und am gesamten Grundkapital von ca.
0,10 %.
6. Der geringste bei den Rückerwerben zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse
für die Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem
Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten,
der höchste bei den Rückerwerben zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse
für die Stammaktien bzw.Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der
Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2016, die in Stamm- und
Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien
auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung
gem. § 39b BWG in Aktien) verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor,
die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung
der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für
Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und
7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 24. Mai 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger(at)oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
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