(ots) - Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das
Bestellerprinzip. Das bedeutet: Bei der Vermietung einer Wohnung muss
derjenige den Makler zahlen, der ihn beauftragt hat. Vermieter können
die Maklerkosten also nicht mehr an die Mieter "weiterreichen". Wie
sieht die Bilanz nach einem Jahr aus? Henning Evers betreibt die
Website ohne-makler.net, ein Portal für die Vermittlung
provisionsfreier Immobilien. Dort hat er deutliche Veränderungen
festgestellt: "Schon im Juni 2015 ist die Zahl der
Vermietungsanzeigen auf ohne-makler.net stark angestiegen - auch im
Vergleich zum Vorjahresmonat. Seitdem ist sie auf einem hohen Niveau
geblieben. Insofern haben wir die Einführung des Bestellerprinzips
deutlich gespürt. Es hält offenbar viele private Vermieter davon ab,
einen Makler einzuschalten. Sie sparen lieber das Geld und nehmen die
Vermarktung ihrer Immobilien selbst in die Hand."
Ausdehnung auf Verkäufe?
Nach Evers Ansicht wäre es nur konsequent, das Bestellerprinzip
auf Immobilienverkäufe auszudehnen: "Was bei Vermietungen gilt, muss
auch für Verkäufe gelten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf der
einen Seite nach wie vor die alte Praxis gilt, während auf der
anderen Seite endlich - wie überall in der Wirtschaft - der Besteller
für die Leistung zahlt. Dabei hätten gute Makler nichts zu
befürchten, denn ihre Leistungen kann weiterhin kein Internetportal
ersetzen."
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