(ots) - Dank Integrationsgesetz gilt das Prinzip "Fordern
und Fördern" bald auch für bleibeberechtigte Flüchtlinge
Am heutigen Freitag debattiert der Deutsche Bundestag das neue
Integrationsgesetz in 1. Lesung. Hierzu erklärt die
Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Cemile
Giousouf:
"Die unionsgeführte Bundesregierung hat in den letzten zehn Jahren
im Dialog mit Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und
Migrantenorganisationen eine sehr erfolgreiche Integrationspolitik
umgesetzt. Studien zeigen immer wieder: Deutschland steht im
Vergleich mit anderen Ländern sehr gut da.
Mit dem neuen Integrationsgesetz schreiben wir diese erfolgreiche
Geschichte weiter. Allgemein können sich Zuwanderer nur dann
unbefristet in Deutschland niederlassen, wenn sie Voraussetzungen
erfüllen; sie müssen u.a. Deutschkenntnisse nachweisen und ihren
Lebensunterhalt selbst bestreiten. Diese Integrationserwartung
stellen wir nun auch an bleibeberechtigte Flüchtlinge. Das geplante
Integrationsgesetz verpflichtet zu Sprachkursen und gibt Geduldeten
mit Ausbildungsplatz eine bessere Bleibeperspektive. Wer eine Lehre
beginnt, bekommt für die drei Jahre der Ausbildung eine
Aufenthaltserlaubnis. Damit gibt es auch mehr Planungssicherheit für
Unternehmen. Auch die Vermittlung von Werten und Wissen über unsere
Gesellschaft stärken wir. Die Regeln des Zusammenlebens müssen so
schnell und früh wie möglich vermittelt werden.
Ein weiteres wichtiges Signal ist die Wohnsitzauflage. Wir wollen,
dass anerkannte Flüchtlinge dorthin ziehen, wo es Wohnungen und
Betriebe gibt, die ihnen eine Ausbildung oder Arbeit anbieten können.
Denn Arbeit heißt Verbesserung der Sprachkenntnisse und Kompetenzen,
aber auch, zum Wohl des Landes seinen Teil beizutragen. Zu stark
ethnisch geprägte Städte und Viertel behindern die Integration der
Flüchtlinge und fördern am Ende Ressentiments."
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