(ots) - Öffentliche Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz
im Deutschen Bundestag
Am heutigen Montag fand im Deutschen Bundestag die öffentliche
Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz statt. Dazu erklärt der
frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:
"Die heutige öffentliche Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz
bestätigt die Linie der Unionsfraktion. Die Zustände in der
Prostitution werden nach Aussagen der Sachverständigen immer
unerträglicher und für die Betroffenen immer unwürdiger. Wer das
ignoriert, wird seiner politischen Verantwortung für die Sicherheit
der Prostituierten nicht gerecht.
Ein besonderer Schutz gebührt aus Sicht der Union vor allem
schwangeren Prostituierten. Wir brauchen ein Berufsverbot für
schwangere Prostituierte. Die Gefährdung des ungeborenen Lebens kann
nicht zur Disposition der Prostituierten stehen. Es muss außerdem
sichergestellt werden, dass alle in der Prostitution Tätigen
krankenversichert sind. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem
behinderten Prostituierten, deren Einsichtsfähigkeit stark und
offenkundig eingeschränkt ist. Diesen darf keine Anmeldebescheinigung
ausgestellt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind wir im Hinblick auf eine
seit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 erstmalige
Regulierung des Prostitutionsgewerbes, einen besseren Schutz sowie
eine Stärkung der Selbstbestimmung der in der Prostitution tätigen
Personen weit gekommen. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich weiterhin
dafür einsetzen, im parlamentarischen Verfahren für die Betroffenen
eine gemeinsame Lösung für die noch offenen Fragen zu finden. Auf den
letzten Metern müssen wir jetzt konsequent letzte Lücken schließen."
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