Gebotshöchstpreis für Biomasse-Ausschreibung muss wettbewerblich ermittelt werden
(firmenpresse) - Berlin, 08.06.2016. Der heutige Kabinettsbeschluss zum EEG 2016 ist in den Augen des Biogasrat+ e. V. ein erster Schritt in die richtige Richtung. „Mit der verbindlichen Regelung von Ausschreibungen für neue und bestehende Biomasseanlagen im EEG 2016 und einem fixen Termin für die erste Ausschreibungsrunde im Bereich Biomasse im Jahr 2017 wurden Kernforderungen des Verbandes berücksichtigt“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. Dies schaffe grundsätzlich Planungssicherheit für die Branche. „Gleichwohl sehen wir nach wie vor die konkrete Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens über die Verordnungsermächtigung nach § 88 ohne Beteiligung der Bundesländer kritisch, gerade weil die Branche in den vergangenen Monaten große Unterstützung aus den Ländern, allen voran Bayern, erhalten hat“, so Hochi.
Die Anpassung des Ausbaupfades von 100 MW brutto auf 150 MW brutto in den Jahren 2017 bis 2019 und 200 MW brutto von 2020 bis 2022 bewertet der Verband als erstes vorsichtiges Signal, der erneuerbaren Stromerzeugung aus Biomasse wieder eine Perspektive in Deutschland zu geben. „Einen Ausbau wird es allerdings nur dann geben, wenn der vom BMWi festgelegte Gebotshöchstwert von 14,88 ct/kWh für Biomasseausschreibungen im EEG 2016 fällt“, betont Hochi. „Wir fordern den Gebotshöchstpreis für die Ausschreibungsrunden wettbewerblich zu ermitteln, das heißt, orientiert an der wirtschaftlichen Realität von Bioenergieprojekten.“ Auch unter den neuen Ausbauzielen sei die Branche faktisch von einem Rückbau bedroht, ohne eine Anpassung des Gebotshöchstpreises sei der Ausbaupfad jedoch nicht mehr als reine Theorie, die sich nicht mit Leben füllen werde, fürchtet der Verband.
Damit die Bioenergie und insbesondere Biomethan auch künftig ihrer besonderen Rolle als verlässlicher Systemdienstleister zur Absicherung der fluktuierenden Energie aus Wind und Sonne gerecht werden kann, braucht die Branche verlässliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Nur so könne der Mehrwert von Biogas und Biomethan als zuverlässiger Lieferant für „grüne Energie“ sowohl im Strom-, als auch im Wärme- und Kraftstoffmarkt genutzt werden.
Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.
Dr. Karin Retzlaff
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