CLLB macht Ansprüche auf Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen wie Zahnersatz trotz Leistungsverweigerung geltend.
(firmenpresse) - München, 09.06.2016 – Wie die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, mehren sich in den letzten Monaten die Anfragen von Versicherungsnehmern privater Krankenversicherungen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme von medizinischen Behandlungsmaßnahmen.
Bei privaten Krankenversicherungen, wovon sowohl Zusatzversicherungen als auch Vollversicherungen umfasst sind, gilt grundsätzlich das Erstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in der Regel in Vorleistung tritt und medizinische Heilbehandlungen zunächst selbst bezahlt. Im Nachgang reicht der Versicherungsnehmer die Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein und beantragt die Erstattung der Behandlungskosten.
Was passiert, wenn die Krankenversicherung eine Kostenerstattung verweigert?
Häufig kommt es vor, dass Krankenversicherungen die Kosten für ärztliche Leistungen nicht tragen wollen. Hierbei wird entweder auf Leistungsausschlüsse verwiesen oder die Versicherung beruft sich – beispielsweise bei einem Wechsel der Versicherungen – auf Vorvertraglichkeit. Versicherungsnehmer sind der Leistungsverweigerung oft schutzlos ausgeliefert, da sie selbst meist nicht beurteilen können, ob sich die Versicherung auf eine berechtigte Leistungsverweigerung beruft oder diese in Wirklichkeit zur Leistung verpflichtet wäre.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern, deren Versicherungsgesellschaften zunächst eine Kostenerstattung verweigert haben. Hierbei sind CLLB Rechtsanwälte schon in der Vergangenheit häufig erfolgreich gegen Versicherungen vorgegangen und haben eine Kostenerstattung für ihre Mandanten erwirkt.
Versicherungsnehmer, denen die Leistung der privaten Krankenversicherung versagt wird, wird daher dringend empfohlen, sich an eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und anwaltlichen Rat einzuholen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschafts mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de