(PresseBox) - Ist ein neuer Auftrag da, stürzt man sich gerne in die Arbeit. Wichtige Fragen, wie z. B. wer der Vertragspartner ist, werden dann aber vergessen, zuvor zu klären.
Name und Rechtsform
Wichtig ist hier bereits, wie der Kunde genau heißt: Handelt es sich um eine Einzelfirma, eine GmbH, Aktiengesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Nicht nur um zu wissen, wer Vertragspartner ist, sondern auch, wen man später in Anspruch nehmen kann, ist die richtige Firmierung wichtig.
Sinnvoll kann es im Übrigen sein, vorher in das Handelsregister zu schauen, um zu prüfen, welche besonderen Merkmale es dort gibt (z.B. häufige Sitzwechsel, häufige Gesellschafterwechsel, oder auch wichtige Einschränkungen bei der Vertretungsmacht usw.).
Dafür gibt es eine kostenfreie Onlineplattform
Unterschrift
Wer oben steht, unterschreibt unten. Das spielt insbesondere eine Rolle bei GbRs (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, z.B. auch Ehepaare): Wenn hier nur einer unterschreibt, oben aber zwei oder mehrere Gesellschafter stehen, müsste im Streitfall bewiesen werden, dass der Unterzeichner auch in Vollmacht für die anderen Gesellschafter unterschrieben hat, um auch diese in Anspruch nehmen zu können. Da einem das praktisch wohl nicht gelingen wird, das zu beweisen, sollte man
? sich entweder eine Vollmacht vorlegen lassen, aus der hervorgeht, dass der Unterzeichnende auch für den/die anderen Gesellschafter unterschreibt, oder
? darauf bestehen, dass auch die anderen Gesellschafter unterschreiben.
Erfahrung
Eine Rolle mit Blick auf die Aufklärungspflicht spielen auch die Kenntnisse des Kunden: Je unerfahrener der Kunde ist, desto mehr muss man ihn über Schwierigkeiten und mögliche Probleme aufklären.
Das kann dann Auswirkungen auf den Preis haben: Je mehr man aufklären muss, desto mehr hat man zu tun und desto höher das Risiko.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
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