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Anti-Terror-Gesetz: Internationale Geheimdienstdateien könnten verfassungsrechtliches Trennungsprinzip unterlaufen

ID: 1370173

(ots) - Anlässlich der am 20. Juni 2016 stattfindenden
Sachverständigenanhörung des Innenausschusses zum "Entwurf eines
Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus" (Anti-Terror-Gesetz) warnt das Deutsche
Institut für Menschenrechte davor, das verfassungsrechtliche Gebot,
personenbezogene Daten zwischen Nachrichtendiensten und Polizei
grundsätzlich nicht auszutauschen ("informationelles
Trennungsprinzip"), zu durchbrechen:

"Das Anti-Terror-Gesetz soll den Grundstein für die Einrichtung
gemeinsamer Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
ausländischer Partnerdienste legen. Damit steht ein Paradigmenwechsel
bevor: Wurden Informationen mit ausländischen Geheimdiensten bislang
grundsätzlich nur aufgrund gegenseitiger Ersuchen ausgetauscht,
sollen sie nun in einem gemeinsamen Datenpool ständig zur Verfügung
stehen.

Damit könnten in Deutschland mit nachrichtendienstlichen Mitteln
erhobene Informationen regelmäßig an ausländische Behörden fließen,
die auch polizeiliche Aufgaben haben. Menschen, die in Deutschland
ohne konkreten Straftatenverdacht nachrichtendienstlich beobachtet
werden, wären dann möglicherweise in anderen Ländern mit
polizeilichen Ermittlungen oder administrativen Sanktionen wie
Einreise- oder Flugverboten konfrontiert. Zudem besteht das Risiko,
dass Daten des Verfassungsschutzes über die europäischen Kanäle des
polizeilichen Informationsaustausches zurück zu deutschen Polizeien
wandern, obwohl eine Übermittlung im Inland rechtswidrig wäre.
Zweifellos erfordert die Bekämpfung des Terrorismus eine enge
internationale Zusammenarbeit. Diese muss sich aber an Grund- und
Menschenrechten orientieren und damit auch das Recht auf Privatsphäre
und Datenschutz respektieren. Der Gesetzgeber muss daher
sicherstellen, dass auch bei Ãœbermittlung von Informationen ins




Ausland das Trennungsprinzip eingehalten wird. Eine Ausnahme darf nur
dann bestehen, wenn die Übermittlung für die Terrorismusbekämpfung
erforderlich ist. Anders als im Gesetzentwurf bisher vorgesehen,
müssen geheimdienstliche Absprachen über gemeinsame Dateien zudem in
jedem Fall durch die deutschen Aufsichtsbehörden und Gerichte
überprüfbar sowie parlamentarisch kontrollierbar sein."

Hintergrundpapier: Gemeinsame Dateien für die internationale
Geheimdienstkooperation? http://ots.de/eSui7



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 259 359-453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 17.06.2016 - 12:52 Uhr
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