PresseKat - Steuererklärung: Straßenausbaubeiträge nicht vergessen!

Steuererklärung: Straßenausbaubeiträge nicht vergessen!

ID: 1370955

(firmenpresse) - Grundstückseigentümer können einen Teil der von ihnen erhobenen Straßenausbaubeiträge bei der Steuererklärung angeben. Auslöser dieser neuen Entwicklung ist ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 24. Juni 2015 (Aktenzeichen: 7 K 1356/14), das einem Grundstückseigentümer Recht gab, der einen Teil des von ihm erhobenen Straßenausbaubeitrags von der Steuer absetzen wollte. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat erklärt, dass dieses Urteil in vergleichbaren Fällen angewendet werden kann. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.

Nach § 35a Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Kosten für Handwerkerleistungen, höchstens um 1.200 Euro pro Jahr. Die Ermäßigung gilt allerdings nur für die angefallenen Arbeitskosten. Das Finanzgericht Nürnberg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für den Ausbau einer Straße als eine solche Handwerkerleistung zu berücksichtigen sind. Die streitgegenständliche Straße befindet sich unmittelbar vor einem Zweifamilienhaus auf öffentlichem Grund. Die Gemeinde hatte die Straßendecke, den Gehweg, den Wasser- sowie den Abwasseranschluss erneuert und dann von den Grundstückseigentümern einen Straßenausbaubeitrag erhoben. Ein Grundstückseigentümer machte die auf ihn umgelegten Arbeitskosten für den Ausbau der Gemeindestraße in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte diese jedoch nicht. Es war der Ansicht, dass Straßenausbaubeiträge nicht zu den begünstigten Handwerkerleistungen gehören. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht Nürnberg mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. März 2014 (Aktenzeichen: VI R 56/12) entschied. Dieses sei auch auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vor-stand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von fast 129.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten.



drucken  als PDF  an Freund senden  Kündigungsrecht wirksam ausschließen: Darauf sollten Sie als Vermieter achten Vermietung: Neue Wasser- und Wärmemengenzähler müssen gemeldet werden
Bereitgestellt von Benutzer: hugbay
Datum: 06.07.2016 - 13:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1370955
Anzahl Zeichen: 1819

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Raimund Sieg
Stadt:

München


Telefon: 08954041330

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuererklärung: Straßenausbaubeiträge nicht vergessen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Starkregen: Schutzvorkehrungen können Schäden verhindern ...

Besonders aufmerksam sollten mögliche Schwachstellen, wie niedrige Hauseingänge, Außenkellertreppen und Kellerfenster, überprüft werden. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass im Fall eines Starkregens Wasser in das Haus eindringt. Es sollte ...

Alle Meldungen von Haus & Grund Bayern