PresseKat - BGH: Bauunternehmer muss Kosten für privates Sachverständigengutachten selbst tragen

BGH: Bauunternehmer muss Kosten für privates Sachverständigengutachten selbst tragen

ID: 1511001

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein von einem Bauherrn in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten es nicht rechtfertigt, dass der beklagte Bauunternehmer auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt. Auch wenn der Bauunternehmer einen möglichen Pro-zess gewinnt, könne er deshalb nicht die Kosten für sein privates Sachverständigengutachten vom Bauherrn verlangen. Darauf weist Dr. Urlike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.

(firmenpresse) - In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Bauunternehmer ein Wohnhaus errichtet. Nach Fertigstellung klagte er noch 36.000 Euro Resthonorar ein. Der Bauherr ließ daraufhin zwei Privatgutachten fertigen, um so nachzuweisen, dass ein Mangel am Wohnhaus bestand und die Arbeiten des Bauunternehmers somit nicht fertiggestellt worden seien. Daraufhin gab auch der Bauunternehmer ein Privatgutachten in Auftrag, das zu dem gegenteiligen Ergebnis kam. Der Bauunternehmer gewann den Prozess und verlangte vom Bauherrn die Kosten für sein Sachverständigengutachten in Höhe von 5.000 Euro.

Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 1. Februar 2017 – Aktenzeichen: VII ZB 18/14) verneint einen Anspruch des Bauunternehmers auf Erstattung seiner Kosten für das Sachverständigengut-achten. Nach Ansicht des Gerichts können zu den im Rahmen eines Rechtsstreits erstattungsfähigen Kosten zwar ausnahmsweise auch die Kosten für ein privates Sachverständigengutachten gehören. Das sei etwa dann der Fall, wenn eine Partei nicht die notwendige Sachkenntnis hat, um sich zu einem Sachverständigengutachten des Gerichts sachgerecht zu äußern. Ein Bauunternehmer sei dagegen aufgrund seiner eigenen Sachkunde ohne Weiteres in der Lage, zu dem Inhalt eines durch den Bauherrn eingeholten Gutachtens selbst Stellung zu nehmen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Haus & Grund bietet umfassenden Service rund um die Immobilie – von der kostenlosen Beratung für Mit-glieder bis zum günstigen Versicherungsschutz. In Bayern gibt es 105 Haus & Grund-Vereine, die die Inte-ressen von über 130.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten. Die bayerischen Haus & Grund-Vereine sind unter dem Dach des Landesverbandes Haus & Grund Bayern zusammengeschlossen. Der Landesverband engagiert sich in Politik und Gesellschaft, damit die Interessen der privaten Eigentümer etwa in Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Haus & Grund Bayern ist Mitglied von Haus & Grund Deutschland. Dem Dachverband in Berlin gehören über die 22 Landesverbände etwa 900 Haus & Grund-Vereine sowie rund 1 Mio. Mitglieder an.



PresseKontakt / Agentur:

Haus & Grund Bayern
Sonnenstraße 11/ III
80331 München

Telefon 089 / 5404133-0
Telefax 089 / 5404133-55

info(at)haus-und-grund-bayern.de
www.haus-und-grund-bayern.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gebäude gekonnt sanieren und modernisieren Zweites MULTIFILM Großprojekt in China
Bereitgestellt von Benutzer: hugbay
Datum: 14.07.2017 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1511001
Anzahl Zeichen: 1780

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Bauunternehmer muss Kosten für privates Sachverständigengutachten selbst tragen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Starkregen: Schutzvorkehrungen können Schäden verhindern ...

Besonders aufmerksam sollten mögliche Schwachstellen, wie niedrige Hauseingänge, Außenkellertreppen und Kellerfenster, überprüft werden. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass im Fall eines Starkregens Wasser in das Haus eindringt. Es sollte ...

Alle Meldungen von Haus & Grund Bayern