(ots) - Am Dienstag hat das Auktionshaus Sotheby's in
London Max Beckmanns "Möwen im Sturm" (1942) und Ernst Ludwig
Kirchners "Alpweg" (1921) aus der Kunstsammlung des Westdeutschen
Rundfunks für rund 2 Millionen Euro verkauft. Nach dem neuen
Kulturgutschutzgesetz, das am gestrigen Donnerstag im Bundestag
beschlossen wurde, hätte der geplante Verkauf der Bilder den Behörden
gemeldet werden müssen. Schließlich liegt ihr Wert über 300.000 Euro
und die Gemälde sind älter als 70 Jahre.​
Kritiker des Gesetzes halten das für ein Problem. Ihr Argument,
dass der Transport der Bilder und ihr möglicher Verkauf ins Ausland,
zu dem seit Neuestem auch die Länder der EU gehören, wohl untersagt
worden wäre, ist aber falsch. Über die gemeldeten Kunstwerke und ihre
"identitätsstiftende" Bedeutung für die Kultur Deutschlands muss eine
Expertenkommission befinden. Leider gibt es davon gleich 16
Sachverständigenausschüsse auf Länderebene. Das fördert
Fehlentscheidungen und damit Klagen und Rechtsstreitigkeiten.​
Der Handel wird aber definitiv ein Problem mit dem
Kulturgutschutzgesetz haben - und das ist gut so. Denn viel
relevanter als die Frage der Ausfuhr von Kulturgütern aus
Deutschland, ist die der Einfuhr und des Handels mit fremden
Kulturgut in Deutschland. Für diese Artefakte muss der Handel nun
zukünftig Exportgenehmigungen vorlegen. Kunsthändler befürchten
deswegen nun das Ende des Handels mit archäologischen
Artefakten.​
Na und? Es gibt eben Geschäftsmodelle, die sich überlebt haben,
mal trifft es die Kumpel im Bergbau, mal die Händler von Antiken. Das
Kulturgutschutzgesetz ist gerade hier überfällig. Denn das Geschäft
mit Raubkunst, aktuell vor allem aus Ländern wie dem Irak, Ägypten
oder Madagaskar, gedeiht besonders in Deutschland. Andere Länder sind
da schon weiter und haben solche Geschäfte schon seit Längerem
sanktioniert.​
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