Künftig wird die „Gesplittete Abwassergebühren“ für die Ableitung und Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. Durch die Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr auf eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr sollen keine weiteren oder höheren Einnahmen erzielt werden – vielmehr wird die bestehende Abwassergebühr verursachungsgerecht auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt.
(firmenpresse) - Die Gemeinde Bickenbach aus Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen betreibt und unterhält Abwasseranlagen, die das anfallende Schmutz- und Niederschlags-wasser ableiten und reinigen. Bisher wurde die Abwassergebühr auf der Basis des Frischwasserverbrauchs erhoben. Somit wurde mit dieser Gebühr, sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutzwasser, als auch von Regenwasser von versiegelten Flächen abgedeckt werden.
Nach den Kostenschlüsseln der Gemeinden und Abwasserbetrieben soll MAX MUSTERMAN nach der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren auf demselben Level wie vor der Umgestaltung bleiben. Hat jedoch MAX neben einem normalen Wasserverbrauch großzügig versiegelte Flächen (Dach, Hof, Anbau,..) entstehen durch diese abflusswirksame Flächen nach der neuen Gebührensatzung erhebliche Mehrkosten.
Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr. Durch einen Erfassungsbögen der Gemeinde werden ab dem 01.07.2016 die abflusswirksamen Flächen ermittelt.
Bei der Selbstauskunft sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur abflusswirksame Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und weitere Gebühren(Gartenzähler) eingespart werden.
Das Team von Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153
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