(ots) - Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die
Selbstbestimmung behinderter Menschen deutlich gestärkt werden. Doch
aus Sicht der Betroffenen ver-fehlt der aktuelle Gesetzentwurf dieses
Ziel. Der Sozialverband SoVD fordert deshalb umfassende
Nachbesserungen, damit das zentrale behindertenpolitische Vorhaben
eine Chance erhält.
"Trotz positiver Ansätze bleibt das geplante Gesetz bisher klar
hinter den ursprünglichen Zielsetzungen zurück. Und deshalb kommt es
nun umso mehr darauf an, ob in den parlamentarischen Beratungen auch
die nötigen Korrekturen erfolgen. Damit das Leben von rund 834.000
behinderten Menschen die Eingliederungshilfe beziehen besser wird,
gehört das Teilhabegesetz auf den Prüfstand. Insbesondere die
drohenden Leistungsverschlechterungen und Einschränkungen müssen vom
Tisch", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der
Kabinettsberatung am Dienstag.
Nach einer Einschätzung des SoVD könnten bisher
Leistungsberechtigte ihre Ansprüche einbüßen, wenn es bei den im
Gesetz vorgesehenen Maßnahmen bleibt. Zudem fordert der Sozialverband
weitere Nachbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung
sowie eine freie Wahl von Wohnort und Wohnform. "Kein Mensch mit
Behinderungen darf aus Kostengründen aus seinem Zuhause gedrängt
werden", sagt Adolf Bauer und verweist auf weitere SoVD-Forderungen
für ein verbessertes Bundesteilhabegesetz, die der Verband mit seinen
Bündnispartnern im Deutschen Behindertenrat aufgestellt hat.
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