(ots) - Bundeskabinett verabschiedet Novelle des
BND-Gesetzes
Am heutigen Dienstag beschloss das Bundeskabinett umfangreiche
Änderungen zur "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" des
Bundesnachrichtendienstes. Der Gesetzentwurf soll die strategische
Fernmeldeaufklärung des BND in Zukunft auf eine präziser gefasste
Rechtsgrundlage stellen. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Wir begrüßen es, dass nunmehr eine klarere rechtliche Basis für
die sog. Auslands-Fernmeldeaufklärung des BND geschaffen werden soll.
Die Festlegung eindeutiger rechtlicher Voraussetzungen greift die
bisweilen geäußerte Kritik an den bisher herangezogenen
Rechtsgrundlagen konstruktiv auf. Sie sorgt dafür, dass sich die mit
der strategischen Fernmeldeaufklärung befassten BND-Mitarbeiter auf
rechtlich sicherem Grund bewegen. Das sind wir ihnen schon aus
Fürsorgegründen schuldig.
Es ist uns darüber hinaus sehr wichtig, dass die Arbeitsfähigkeit
des BND durch die Reform der Rechtsgrundlagen gewährleistet bleibt.
Das gilt insbesondere für die Rolle des BND bei der
Terrorismusbekämpfung. Sie wird gestärkt, indem wir u.a. die
Voraussetzungen für eine Beteiligung an gemeinsamen Dateien unter
ausländischer Federführung schaffen. Dies ermöglicht einen
verbesserten, grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen den
Sicherheitsbehörden. Die Unverzichtbarkeit dieses Datenaustausches
haben uns die furchtbaren Anschläge in Paris und Brüssel schmerzlich
vor Augen geführt."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de