(ots) - Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver
Abfallstoffe hat heute nach mehr als zweijähriger Arbeit ihren
Abschlussbericht übergeben. Gesetzlicher Auftrag der Kommission war
es, für ein neues Standortauswahlverfahren Kriterien, Prozesse und
Entscheidungsgrundlagen zu definieren, das Standortauswahlgesetz
(StandAG) zu evaluieren sowie Vorschläge zur
Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz zu machen. Die
Arbeitsgrundlage der Kommission war der parteiübergreifende Konsens
zu einem Neustart der Standortsuche, für den die Erkundung des
Standortes Gorleben vor ihrem fachlichen Abschluss beendet wurde, um
eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz bei der Entsorgung hoch
radioaktiver Abfallstoffe zu erreichen.
Die Kommission hat mit der Empfehlung des Entsorgungspfades
geologische Tiefenlagerung und den technisch-wissenschaftlichen
Entscheidungskriterien für ein wissenschaftsbasiertes
Auswahlverfahren eine umfangreiche Grundlage für die nun folgende
Gesetzgebung geschaffen. DAtF-Präsident Dr. Ralf Güldner erklärt
dazu: "Neben Pfad und Kriterien hat die Kommission auch ein
umfassendes und außerordentlich ambitioniertes Beteiligungsverfahren
entwickelt, das den Bürgern insbesondere betroffener Regionen weit
reichende Mitwirkungsmöglichkeiten geben soll. Auf dieser Grundlage
soll dem veränderten gesellschaftlichen Partizipationsbedürfnis
moderner Industriegesellschaften Rechnung getragen werden. Zugleich
ist dabei ein konsequentes und zielgerichtetes Vorgehen erforderlich
um zu einer Lösung in dieser lange umstrittenen Frage zu kommen."
Güldner erklärt weiter: "Trotz einiger Kontroversen ist ein
beachtlicher Bericht entstanden." Gleichwohl konnte die Kommission
nicht alle Hoffnungen auf Konsensfindung erfüllen. Güldner äußert
dazu: "In Teilen der Kommission bestand leider eine Neigung zur
Orientierung auf die Vergangenheit. Bisweilen schienen alte
Kontroversen wichtiger als die notwendigen Schlussfolgerungen für die
Gestaltung der Zukunft. Das hat die Arbeit belastet und dazu
beigetragen, dass nicht bei allen Fragen konsequent
wissenschaftsbasiert vorgegangen wurde."
Beispiel dafür ist die von der Kommission entgegen der
vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgenommene, wenn auch
vorläufige Festlegung einer einheitlichen maximalen Grenztemperatur
für Behälter im Endlager. Diese Festlegung leistet keinen Beitrag zur
Unterscheidung von Standorten und steht einer allein
sicherheitstechnischen Optimierung des Endlagersystems entgegen. Ein
anderes ist das neu eingeführte Abwägungskriterium zum Deckgebirge
oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG), das in der
beschlossenen Form ohne Sicherheitsvorteil überbetont wird, da die
Bewertung einer möglichen Sicherheitsrelevanz bereits in einem
anderen Abwägungskriterium enthalten ist.
Mit den Vorschlägen der heterogen zusammengesetzten Kommission
wird insgesamt ein gangbarer aber sehr anspruchsvoller Prozess
definiert, um zu einer Lösung zu kommen. Abschließend erklärt
Güldner: "Es steht nun die gesetzgeberische Umsetzung der
Empfehlungen der Kommission an, mit dem Ziel die Entsorgung der hoch
radioaktiven Abfallstoffe in Deutschland im Sinne der kommenden
Generationen zu verwirklichen. Das komplexe und langwierige Verfahren
erfordert dabei von allen Beteiligten ein konstruktives,
zielgerichtetes Vorgehen bei dem aktiv Optimierungsschritte im
Verlauf des Verfahrens gesucht werden müssen, damit daraus keine
unendliche Geschichte wird."
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