Künftig wird die „Gesplittete Abwassergebühren“ für die Ableitung und Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser auch in Quickborn durchgesetzt. Durch die Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr auf eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr sollen keine weiteren oder höheren Einnahmen erzielt werden – vielmehr wird die bestehende Abwassergebühr verursachungsgerecht auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt.
(firmenpresse) - Die Gemeinde Quickborn im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein betreibt und unterhält Abwasseranlagen, die das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser ableiten und reinigen. Bisher wurde die Abwassergebühr auf der Basis des Frischwasserverbrauchs erhoben und die Kosten für die anfallende Niederschläge wurden von der Gemeinde getragen. Somit wurde mit dieser Abwassergebühr, sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutzwasser, als auch von Regenwasser von versiegelten Flächen abgedeckt.
Nach den Kostenschlüsseln der Gemeinde Quickborn und der Abwasserbetrieben soll MAX MUSTERMAN nach der Einführung der Niederschlagswassergebühr geringfügig auf demselben Level wie vor der Umgestaltung bleiben. Hat jedoch MAX neben einem normalen Wasserverbrauch großzügig versiegelte Flächen (Dach, Hof, Anbau,..) entstehen durch diese abflusswirksame Flächen nach der neuen Gebührensatzung erhebliche Mehrkosten.
Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr. Durch einen Erfassungsbögen der Gemeinde wurden zum 26.05.2016 die abflusswirksamen Flächen ermittelt. Wer den Fragebogen nicht bis zum 27. Mai abgab, erhält eine erneute Aufforderung zur Abgabe mit einer Frist und muss damit rechnen, dass Kosten auf ihn zukommen, falls er dieser Aufforderung erneut nicht nachkommt. Verstreicht der Termin ohne Abgabe des Fragebogens, wird eine Schätzung vorgenommen.
Bei der Selbstauskunft sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur abflusswirksame Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und weitere Gebühren(Gartenzähler) eingespart werden.
Das Team von Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Vermeidung der Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
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