(ots) - Anerkennung für schwere Schicksale
In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurden mit der
Verabschiedung der ADZ-Anerkennungsrichtlinie die Mittel für die
Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter freigegeben. Hierzu erklären
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eckhardt Rehberg und der zuständige Berichterstatter Reinhard Brandl:
"Auf Initiative der Unionsfraktion hat der Haushaltsausschuss
bereits im vergangenen Herbst 50 Millionen Euro bis 2018 für die
Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter zur Verfügung gestellt. Nach
der Vorlage der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an
ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) durch
das Bundesministerium des Innern haben wir die Haushaltsmittel heute
entsperrt. Es freut uns sehr, dass die praktische Umsetzung des
jahrelangen Anliegens der deutschen Heimatvertriebenen und der
Unionsfraktion nun beginnen kann.
Mit der Sonderleistung erkennen wir das schwere Schicksal von
deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen an, die
als Zivilpersonen während und nach dem Zweiten Weltkrieg für eine
ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten. Die
ADZ-Anerkennungsrichtlinie sieht dabei eine Einmalzahlung in Höhe von
2.500 Euro je Leistungsempfänger vor. Ein Rechtsanspruch besteht
nicht. Die Durchführung der Richtlinie liegt beim
Bundesverwaltungsamt."
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