(ots) -
- Bundesrat macht Weg frei für Messstellenbetriebsgesetz
- Geschäft unterliegt harter Regulierung durch Preisobergrenzen
- Kooperationen helfen, neue Aufgaben wirtschaftlich zu betreiben
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Weg für das
Messstellenbetriebsgesetz, dem sogenannten "Gesetz zur
Digitalisierung der Energiewende", frei gemacht. Damit kommt es zu
einem grundlegenden Umbruch in der Marktordnung mit weitreichenden
Folgen für die Energieversorger. "Mit der Einführung der
intelligenten Messsysteme sind hohe Kosten- und Erlöswirkungen
verbunden. Nach unseren Berechnungen müssen die Unternehmen der
Branche deutschlandweit alleine auf der Investitionsseite mit rund
zwei Milliarden Euro rechnen", fasst Michael Riechel, Vorsitzender
des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft, die Herausforderungen
zusammen.
Geschäft unterliegt harter Regulierung durch Preisobergrenzen
Laut Gesetz müssen Messstellenbetreiber ab 2017 bis 2032 alle
klassischen Ferraris-Zähler durch moderne Messeinrichtungen
austauschen. Bei bestimmten Kundengruppen sind diese zudem mit
sogenannten Gateways zu einem intelligenten Messsystem zu
kombinieren, das die Messwerte digital an definierte Empfänger wie
Netzbetreiber, Lieferanten oder sonstige berechtigte Marktteilnehmer
leitet. Nach Auffassung der Thüga unterliegt diese Aufgabe
beziehungsweise dieser Markt gleichzeitig einer harten Regulierung.
Ungeachtet der individuellen Kostensituation der Messstellenbetreiber
sind die Erlöse durch Preisobergrenzen festgelegt. Das heißt nicht
der Markt, sondern der Gesetzgeber entscheidet über die
Erlössituation der Unternehmen. "Angesichts der bereits definierten
Preisobergrenzen stehen die meisten Verteilnetzbetreiber in
Deutschland vor der Frage, wie sie diese neu definierte Marktrolle in
kompletter Eigenregie wirtschaftlich betreiben können", skizziert
Riechel die Folgen.
Kooperationen helfen, neue Aufgaben wirtschaftlich zu betreiben
Nach Berechnungen der Thüga sind Kooperationsmodelle von einer
Größenordnung über einer Million Kunden erforderlich, um eine
effiziente Kostenstruktur zu erreichen. Über den Thüga
MeteringService können sich Messstellenbetreiber deutschlandweit das
größte Bündelungspotenzial im Markt von bis zu 7,7 Millionen
Zählpunkten erschließen. Auf dieser Basis haben drei Thüga
Servicegesellschaften - Thüga MeteringService, Conergos, E-MAKS -
ein Lösungspaket entwickelt, das die Messstellenbetreiber in die Lage
versetzt, die neuen Aufgaben wirtschaftlich zu erfüllen.
Über Thüga:
Die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) ist eine Beteiligungs- und
Fachberatungsgesellschaft mit kommunaler Verankerung. Sie ist als
Minderheitsgesellschafterin bundesweit an rund 100 Unternehmen der
kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft beteiligt. Die jeweiligen
Mehrheitsgesellschafter sind Städte und Gemeinden. Aus Überzeugung,
dass Zusammenarbeit Mehrwert schafft, bildet Thüga gemeinsam mit
ihren Partnern den größten kommunalen Verbund lokaler und regionaler
Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland - die
Thüga-Gruppe. Gemeinsames Ziel ist es, die Zukunft der kommunalen
Energie- und Wasserversorgung zu gestalten. Im Verbund sind die
Rollen klar verteilt. Thüga ist mit der unternehmerischen Entwicklung
beauftragt: Ausbau und Weiterentwicklung des Beteiligungsportfolios,
Steigerung der Ertragskraft des Beteiligungsportfolios durch das
Angebot von Beratungsleistungen sowie durch die Weiterentwicklung von
Kooperationsplattformen mit dem Angebot wettbewerbsfähiger
Dienstleistungen. Die rund 100 Partner verantworten die aktive
Marktbearbeitung mit ihren lokalen und regionalen Marken: insgesamt
versorgen 17.100 Mitarbeiter bundesweit 4,0 Millionen Kunden mit
Strom, 2,0 Millionen Kunden mit Erdgas und 0,9 Millionen Kunden mit
Trinkwasser. 2015 haben sie dabei einen Umsatz von 19,8 Milliarden
Euro erwirtschaftet.
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