(ots) - Die Bundeswehr bereitet sich gegenwärtig auf Übungen
mit der Polizei für einen Einsatz im Innern vor. Dies berichtet der
"Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Samstag-Ausgabe. Entsprechende
Planungen sollen bereits nach Veröffentlichung des neuen Weißbuches
zur Sicherheitspolitik in der kommenden Woche beginnen, wie das
Verteidigungsministerium auf Anfrage der Zeitung bestätigte. Damit
setzen die Streitkräfte eine Einigung in der großen Koalition um,
die den Weg frei machen soll, die Bundeswehr auch im Falle eines
schweren Terroranschlages als Amtshilfe für die Polizei des Bundes
und der Länder einzusetzen. In der Koalition hat sich die Überzeugung
durchgesetzt, dass dieses Vorgehen ohne Änderung des Grundgesetzes
möglich sei. Bisher war argumentiert worden, die Streitkräfte
könnten im Innern nur bei Naturkatastrophen oder schweren
Unglücksfällen aushelfen. Rechtsgrundlage ist Artikel 35 des
Grundgesetzes, der die Amtshilfe der Streitkräfte für die
Bundesländer zur "Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der
öffentlichen Ordnung" in Fällen "von besonderer Bedeutung" regelt.
"Wir wollen und brauchen keine Grundgesetzänderung", sagte Rainer
Arnold, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, dem
"Kölner Stadt-Anzeiger". Die geplanten Übungen von Bundeswehr und
Polizei seien "hilfreich". Sie sollten verhindern, dass "durch
ungeübte Abläufe Probleme entstehen". Auch Henning Otte,
verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte,
gemeinsame Ãœbungen zwischen Bundeswehr und Polizei seien in Zeiten
der verstärkten Terrorgefahr "ein Schritt in die richtige Richtung".
Zuletzt hätten die Terroranschläge von Paris und Brüssel gezeigt,
dass "in bestimmten Situationen ein Einsatz von Streitkräften im
Innern sinnvoll sein kann, um die Sicherheit der Bevölkerung zu
gewährleisten." Dies gelte besonders, "wenn die Polizei an die
Grenze ihrer Leistungsfähigkeit stößt", so Otte.
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