PresseKat - KTG Agrar SE

KTG Agrar SE

ID: 1379700

Der KapitĂ€n verlĂ€ĂŸt das sinkende Schiff
.oder auch nicht, oder nur a bisserl...

(firmenpresse) - Wie bereits befĂŒrchtet, hat der Vorstand den im vorherigen Artikel bereits genannten Weg zum Amtsgericht Hamburg 20355 Hamburg, Sievekingplatz 1, 4. Stock im Anbau gefunden in dem sich die Insolvenzabteilung befindet.

Auf ihrer Homepage teilt das Unternehmen mit, daß man versuchen werde durch ein so genanntes ESUG-Verfahren (Schutzschirmverfahren) das Unternehmen zu restrukturieren und zu sanieren.

„Ein entsprechender Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde beim zustĂ€ndigen Amtsgericht Hamburg eingereicht und angenommen. Dieses hat den Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der SozietĂ€t BRL Boege Rohde Luebbehuesen zum vorlĂ€ufigen Sachwalter bestellt.“

In den nÀchsten Monaten (!) möchte dann die Gesellschaft einen Restrukturierungsplan erarbeiten:

„HierfĂŒr wird der Aufsichtsrat einen Chief Restructuring Officer (CRO) in Person von Herrn Rechtsanwalt Jan Ockelmann aus der SozietĂ€t JOHLKE RechtsanwĂ€lte in den Vorstand der KTG Agrar SE berufen.“
Die Anleger und AktionĂ€re dĂŒrfen gespannt sein, wie ausgerechnet die (Alt-) VorstĂ€nde, die das Unternehmen vor die Wand gefahren haben, sich nun als die geeigneten (Mit-) Sanierer beweisen wollen. Daß zumindest die (Alt-) VorstĂ€nde es nicht können, haben sie jedenfalls schon bewiesen.

Ob der Versuch einer Sanierung des Unternehmens im Insolvenzverfahren wirklich das kleinere Übel darstellt, wie das Insolvenzgericht wohl angenommen hat, bleibt abzuwarten.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Arrestvollziehungen und einstweiligen VerfĂŒgungen durch Anleger in bewegliche Sachen können nach dem Beschluß des Insolvenzgerichts die SanierungsbemĂŒhungen jedenfalls nicht mehr „stören“.
Zu wessen Lasten die Sanierung grundsÀtzlich erfolgen soll, steht aber wohl schon fest.

Wenn der Vorstand Siegfried H. als GrĂŒnde fĂŒr die Insolvenz einzig und allein die fĂ€lligen Zinszahlungen an die AnleiheglĂ€ubiger angibt, gibt er damit ja schon mal die Richtung an, wer bei der Sanierung die grĂ¶ĂŸten Einbußen zu tragen hat. Die Banken und die Lieferanten, die ihre Kredite nur gegen Sicherheiten gegeben haben oder noch fĂŒr die WeiterfĂŒhrung der GeschĂ€fte benötigt werden, sollen es wohl eher nicht sein.




Auch in dem gerichtlich bestellten, vorlĂ€ufigen GlĂ€ubigerausschuß sind daher auch schon Vertreter der Banken- und Lieferantenseite vertreten.

Der gerichtlich bestellte Sachwalter weist darauf hin, daß Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle zurzeit nicht möglich sind. Ob diese dann spĂ€ter durch einen, noch zu wĂ€hlenden, gemeinsamen Vertreter oder individuell zu erfolgen haben, ist noch ungeklĂ€rt. Der „Warmlaufen“ einiger Kanzleien, die gerne als „Gemeinsamen Vertreter“ bestellt werden möchten, dĂŒrfte daher verfrĂŒht sein.

Sollten Sie nicht gerade eine Bank sein, sondern nur Anleger, wĂ€re eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei MERTENS sinnvoll. Weder die Sanierer noch der (Alt-) Vorstand sind vorrangig daran interessiert, daß Sie ihr Investment zurĂŒckerhalten, von den Zinsen ganz zu schweigen. Etwaige, zu erwartenden VorschlĂ€ge der Umwandlung der Anleihen in Aktien oder der etwaige Verzicht auf vertragliche Leistungen als „Sanierungsbeitrag“ der Anleger sollten kritisch und sachkundig und ohne vorschnelle Resignation durch spezialisierte AnwĂ€lte geprĂŒft werden

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Bereitgestellt von Benutzer: MERTENS Rechtsanwaelte
Datum: 13.07.2016 - 18:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1379700
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Kategorie:

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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.03.2016

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