PresseKat - Pauly Biskuit AG insolvent!

Pauly Biskuit AG insolvent!

ID: 624892

Der Keks ist gegessen. Pauly Biskuit stellt Insolvenzantrag. Amtsgericht Celle bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter.

(firmenpresse) - Am 22.03.2012 hat das AG Celle das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pauly Biskuit AG, die sich jetzt 1. Dessauer Beteiligungs AG nennt, angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Gätcke aus Celle zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Bereits am 18.01.2012 waren die fälligen Zinsen der Anleihe nicht gezahlt worden.

Viele Anleger machten daher von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch und forderten die Rückzahlung der gesamten Anleihe, erhielten aber ihr Geld nicht zurück.

Erst zwei Tage vor diesem Zinszahlungstermin wurde die Verlegung des Geschäftssitzes nach Herford, gleichzeitig die Änderung des Namens in 1. Dessauer Beteiligungs AG beschlossen.

Der neue „Geschäftssitz“ des Unternehmens in Nordrhein-Westfalen bestand - nach Zeitungsrecherchen-lediglich aus einem Briefkasten an einem Golfclub und wurde kaum3 Wochen später nach Celle in Niedersachsen verlegt,
gleichzeitig wurde der bisherige Vorstand abberufen und ein neuer Vorstand bestellt, der dann den Insolvenzantrag stellte

Merkwürdig in dem Insolvenzfall ist aber bereits die Vorgeschichte der Insolvenz

Schon im Jahre 2007 wurde die Firmenimmobilie in Dessau (Wert über 6.Mio €) auf eine Tochter-gesellschaft übertragen, die die Immobilie dann an die Muttergesellschaft zurückvermietete.

Ausgerechnet einen Tag vor dem Zinstermin wurde die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft dann plötzlich abgelöst

Interessant dürfte es für den Insolvenzverwalter sein, warum dies geschah, und ob diese Änderung der Geschäftsführung auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Zuordnung der Firmenimmobilie hatte.

Im Rahmen des nun laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens wird der vorläufige Insolvenzverwalter u.a. die vorgenannten Fragen klären um feststellen zu können , ob genügend Masse - also Vermögen - vorhanden ist, um überhaupt die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen.





Wenn genügend Masse vorhanden sein sollte, erfolgt dann eine „Eröffnung des Insolvenzverfahrens“ durch Beschluß des Insolvenzgerichts.

Erst danach können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Anerkannte Forderungen werden dann, anteilig, aus der Insolvenzmasse befriedigt.

Hinzuweisen ist darauf, daß der Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht im Interesse der einzelnen geschädigten Gläubiger tätig wird, sondern vor allem daran interessiert ist, das Insolvenzverfahren selbst ordnungsgemäß abzuwickeln.

Der Insolvenzverwalter hat keinerlei Interesse daran, daß Insolvenzgläubiger einen hohen Betrag bei der Verteilung der Insolvenzmasse erhalten!

Auch die Tätigkeit der inzwischen eingeschalteten Staatsanwaltschaft Dessau führt zu keiner Rückzahlung des Geldes an die Anleger.
Deren vorrangiges Ziel ist die die Strafverfolgung nicht die Entschädigung der Anleger.

Anleger sollten daher qualifizierte Anwälte einschalten, um zu verhindern, daß ihre Forderungen von dem Insolvenzverwalter nicht anerkannt und anschließend bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden; und auch, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren und etwaigen Strafverfahren zu wahren.

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Datum: 25.04.2012 - 16:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.04.2012
Anmerkungen:
[Stand 25.04.2012]

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