PresseKat - Giousouf: Wir brauchen kein Bundesintegrationsministerium

Giousouf: Wir brauchen kein Bundesintegrationsministerium

ID: 1383202

(ots) - Die Menschen erwarten konkrete Unterstützung und
Hilfe

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz
fordert ein Bundesintegrationsministerium und die Aufnahme der
Integration als Staatsziel ins Grundgesetz. Hierzu erklärt die
Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Cemile
Giousouf:

"Die Menschen brauchen keine neuen Ministerien oder
Grundgesetzartikel. Sie brauchen und erwarten konkrete Unterstützung
und Hilfe. Die Forderungen von Staatsministerin Özoguz lösen keines
der anstehenden Probleme beim Thema Integration.

Die Vorschläge suggerieren zu Unrecht, die Bundesregierung würde
zu wenig in der Integrationspolitik tun. Das Gegenteil ist der Fall:
Die Bundesregierung hat sich klar dazu bekannt, dass Integration eine
der Kernaufgaben unseres Jahrzehnts ist. Auch der Koalitionsvertrag
hebt hervor, dass Zuwanderung eine Chance ist, ohne jedoch die damit
verbundenen Herausforderungen zu übersehen. Auf dieser Feststellung
baut der gemeinsam mit dem Koalitionspartner erarbeitete Nationale
Aktionsplan Integration auf. Er bildet die solide Grundlage für
unsere Integrationspolitik.

Schon 2005 hat unsere Bundeskanzlerin das Thema Integration als
zentrales Politikfeld erkannt und im Kanzleramt angesiedelt. Denn
Integration ist eine Querschnittsaufgabe, welche in einer Hand
gebündelt und von einer Hand gesteuert werden muss. Das kürzlich
verabschiedete Integrationsgesetz unterstreicht dies.

Ein eigenständiges Integrationsministerium liefe mangels
Kompetenzen Gefahr, zum zahnlosen Tiger zu werden. Das Thema
Integration würde damit nur an Bedeutung verlieren.

Die Forderung, das Thema Integration als Staatsziel ins
Grundgesetz aufzunehmen, ist überholt. Diese Aufgabe ergibt sich
bereits aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort ist die staatliche




Verpflichtung verankert, alle Menschen gleich zu behandeln und nicht
zu diskriminieren. Damit sind auch Einwanderer vom Schutzbereich des
Art. 3 umfasst."



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Datum: 25.07.2016 - 15:28 Uhr
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