PresseKat - Gebühren für Abwasser und Müllentsorgung bis Ende 2018 in Gemeinde Senden (NRW) unverändert

Gebühren für Abwasser und Müllentsorgung bis Ende 2018 in Gemeinde Senden (NRW) unverändert

ID: 1384014

Jedoch soll ab Anfang 2017 die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr starten.

(firmenpresse) - Die Gemeinde Senden aus dem Münsterland betreibt und unterhält Abwasseranlagen, die das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser ableiten und reinigen. Bisher wurde die Abwassergebühr auf der Basis des Frischwasserverbrauchs erhoben.
Zum ersten Januar kommenden Jahrs werden die Abwasserabgaben aber, wie berichtet, auf Grundlage des Gebührensplittings neu berechnet. Niederschlagsgebühren werden über versiegelte Flächen auf Privatgrundstücken neu kalkuliert. Derzeit beläuft sich die Höhe der Abwassergebühr auf 2,20 Euro pro Kubikmeter.
Somit wurde mit dieser Gebühr, sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutzwasser, als auch von Regenwasser von versiegelten Flächen abgedeckt werden.

Nach den Kostenschlüsseln der Gemeinden und Abwasserbetrieben soll MAX MUSTERMAN nach der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren auf demselben Level wie vor der Umgestaltung bleiben. Hat jedoch MAX neben einem normalen Wasserverbrauch großzügig versiegelte Flächen (Dach, Hof, Anbau,..) entstehen durch diese abflusswirksame Flächen nach der neuen Gebührensatzung erhebliche Mehrkosten.

Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr. Durch einen Erfassungsbögen der Gemeinde werden die abflusswirksamen Flächen ermittelt.

Bei der Selbstauskunft sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur abflusswirksame Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und weitere Gebühren(Gartenzähler) eingespart werden.



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Das Team von Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Vermeidung der Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153 und Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.



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Stefan Mischke
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Datum: 27.07.2016 - 13:16 Uhr
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