(ots) - Mit der jetzt veröffentlichten Verordnung für
niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen garantiert
der Hamburger Senat höchstens Substandards bei den neuen
Unterstützungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Das
kritisiert die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Karin Kaiser. "Während sich
die Betroffenen bislang auf die geprüfte Qualität von offiziell
zugelassenen Pflegediensten verlassen konnten, fließen Leistungen aus
der Pflegeversicherung künftig auch an Dienstleister, für die kaum
Auflagen gelten und die ihrem wenig qualifizierten Personal nicht
einmal den Pflegemindestlohn zu zahlen brauchen."
Damit werde prekären Arbeitsverhältnissen und einem Absinken der
Betreuungsqualität in Hamburg Tür und Tor geöffnet. "Um einen
Wettlauf um die billigste Betreuung auf Kosten der Qualität und
zulasten der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
verhindern, hatten wir stets darauf gedrängt, für alle Anbieter von
Betreuungs- und Entlastungsleistungen einheitliche Qualitäts- und
Personalstandards einzuführen", erläutert Kaiser. Dem sei der Senat
nun nicht gefolgt und habe gerade noch Schlimmeres verhindert, indem
er selbstständige Einzelpersonen, die keinerlei Kontrollen
unterliegen würden, von diesem Leistungsbereich ausgeschlossen habe.
"Mit der vorliegenden Verordnung geht der Senat nicht von der
Perspektive der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen aus, die eine
hohe Qualität und gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter
erwarten", so die bpa-Landesvorsitzende Kaiser. "Somit herrschen
vollkommen ungleiche Bedingungen: Die Arbeit der Pflegedienste ist
bestimmt durch viele Auflagen und Kontrollen sowie hohe Transparenz,
während von den neuen Diensten der niedrigschwelligen Betreuungs- und
Entlastungsleistungen kaum Transparenz eingefordert wird und
Kontrollen fehlen - und das, obwohl sie einen Großteil derselben
Leistungen wie die Pflegedienste erbringen", bemängelt Kaiser
abschließend.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
350 in Hamburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Uwe Clasen, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 040/25 30 71 60, www.bpa.de