(ots) - Oberverwaltungsgericht lässt Berufung zu - Neue
Verhandlung über Rückbaukosten
Osnabrück.- Der Streit um den Abriss der Transrapid-Teststrecke im
Emsland zwischen der Betreibergesellschaft IABG und dem
Bundeswirtschaftsministerium geht fast zehn Jahre nach dem fatalen
Unfall mit 23 Toten in die Verlängerung. Wie die "Neue Osnabrücker
Zeitung" (Montag) berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg jetzt per Beschluss die Berufung gegen ein Urteil
des Verwaltungsgerichtes Berlin aus dem Jahr 2015 zugelassen. Damit
muss erneut verhandelt werden, wann ist unklar.
Für den Abriss der 31 Kilometer langen Strecke hatte der Bund der
IABG aus Bayern im Oktober 2013 eine nicht zurückzahlbare Zuwendung
von bis zu 8,4 Millionen Euro bewilligt. Allerdings sollten Einnahmen
aus der Verwertung der in der Anlage enthaltenen Rohstoffe wie Kupfer
und die millionenschweren Versicherungsgelder für den verunglückten
Transrapid die Zuwendung mindern. Dagegen hatte IABG geklagt, in
erster Instanz allerdings verloren.
Vor dem Hintergrund der neuerlichen Verhandlung könne man keine
Angaben zum zeitlichen Horizont des Rückbaus der Teststrecke machen,
erklärte das Unternehmen auf Anfrage der "NOZ". Der Betrieb auf der
Strecke ruht seit Jahren. Am 22. September 2006 starben bei einer
Testfahrt 23 Menschen, als ein Transrapid mit einem Werkstattwagen
auf der Strecke kollidierte.
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