(ots) - Die Urhebergesellschaft GEMA gewinnt vor dem
Landgericht München I gegen den Sharehoster Uploaded. Das Urteil
bestätigt, dass ein Sharehoster schadensersatzpflichtig ist, wenn
dieser das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich
geschützten Inhalten nicht unterbindet.
Das Landgericht München I hat am 10. August 2016 (AZ 21 O 6197/14)
verkündet, dass Onlinedienste, deren Geschäftsmodelle auf der
massenhaften Verletzung von Urheberrechten basieren,
schadensersatzpflichtig sind. "Das Landgericht München hat im Sinne
unserer Mitglieder entschieden. Das Urteil bestätigt, dass
Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der
Musikpiraterie spielen", begrüßt Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der
GEMA, die Entscheidung. "Bislang wurden Onlinedienstleister nur dazu
verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu
entfernen. Indem die Richter den Sharehoster Uploaded für
schadensersatzpflichtig erklären, erhalten Komponisten, Textdichter
und Musikverleger zumindest einen kleinen Ausgleich für die
massenhaft verübten Rechtsverletzungen an ihren Werken."
Sharehoster wie Uploaded stellen Kunden Speicherplatz für das
Hochladen von Dateien zur Verfügung. Sie generieren Links zu den
hochgeladenen Dateien, die dann als öffentlich zugängliche
Linksammlungen verbreitet werden. Das Landgericht München wertet
Uploaded als einen Dienst, der eine spezifische Gefahrenquelle für
Urheberrechtsverletzungen bilde. Uploaded sei als "Gehilfe" der
illegalen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten
in die Pflicht zu nehmen, so die Richter. "Sharehoster verdienen mit
der Verwertung kreativer Inhalte viel Geld. Urheberrechtsverletzungen
werden dabei bewusst in Kauf genommen. Diese Schieflage zu Lasten
unserer Mitglieder können wir nicht akzeptieren. Wir fordern daher
einen Rechtsrahmen, in dem die Plattformbetreiber zur Verantwortung
gezogen werden und die Urheber endlich angemessen an den
wirtschaftlichen Erlösen beteiligt werden. Das Urteil ist ein
deutliches Signal an die Kreativschaffenden", so Dr. Harald Heker,
Vorstandsvorsitzender der GEMA.
Nachdem die GEMA Uploaded auf die rechtsverletzenden Inhalte
hingewiesen hatte, habe der Sharehoster diese Dateien nicht im
ausreichenden Maße entfernt, stellten die Richter fest. Vielmehr habe
der Dienst durch seine Ausgestaltung die Gefahr einer
rechtsverletzenden Nutzung noch gefördert. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 70.000
Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von
über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit
eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Nadine Remus, Kommunikationsmanagerin
E-Mail: nremus(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-583