(ots) - Noch viel enger als bislang nachgewiesen ist die
auch vertraglich abgesicherte Bande zwischen der Uni Mainz und dem
Pharmakonzern Boehringer Ingelheim. Das geht aus den bislang
unveröffentlichten Verträgen zwischen den beiden Partnern hervor, die
dem Mediendienst kress.de exklusiv vorliegen und die wir der
Öffentlichkeit zugänglich machen. SWR-Chefreporter Thomas Leif hatte
gerichtlich durchgesetzt, dass er die Vertragsunterlagen einsehen
durfte.
SWR-Recherchen belegen zusätzlich, dass der Pharma-Konzern auch im
Rahmen der groß angelegten "Gutenberg-Gesundheitsstudie" die
Veröffentlichung der Forschungsergebnisse der Universität
kontrolliert. Diese wurde - so die Geschäftsordnung der Studie -
"vertraglich vereinbart."
Demnach geht der Einfluss des führenden Pharma-Konzerns weit über
die bislang berichtete Steuerung der Forschung hinaus.
Die wichtigsten Fakten aus dem Kooperationsvertrag zwischen
Boehringer Ingelheim Stiftung und der Universität Mainz:
Aus dem gesamten, bislang streng geheimen Vertragswerk, geht
hervor, dass der Geldgeber - die Boehringer Ingelheim Stiftung - sich
den bestimmenden Einfluss auf die Personalauswahl (von den
Professoren bis zu den Geschäftsführern des Instituts) vertraglich
gesichert hat.
Die Boehringer Ingelheim Stiftung bildet mit der Universität die
Findungskommission.
Die Boehringer Ingelheim Stiftung definiert die Ausschreibungen.
Die Verhandlungen über die Berufungen werden in "Abstimmung mit
der Stiftung" geführt.
"Die Mitglieder des Beirats werden in Einvernehmen mit der
Stiftung bestellt."
Die Boehringer Ingelheim Stiftung ist im Beirat vertreten.
Die Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen und die
Pressearbeit sind nur mit Einvernehmen der Stiftung möglich. Ein
eindeutiger und schwerwiegender Eingriff in die Forschungsfreiheit.
Dies gipfelt in der entscheidenden Vertragsvereinbarung: "Die
Berufungsvereinbarung bedarf der Zustimmung der Stiftung."
Faktisch heißt das: Wer bezahlt, schafft an. Mit ihrer
durchgehenden Veto-Position stellt sich der "Sponsor" über die
Bestimmungen des Grundgesetzes, das Forschungsfreiheit garantiert,
und über die Bestimmungen des Hochschulgesetzes, dass die absolute
Unabhängigkeit der Wissenschaft zu garantieren und zu kontrollieren
hat.
Das heißt auch: der Gesetzgeber duldet rechtswidrige
Vereinbarungen als Gegenleistung für Sponsoring in Millionenhöhe. Das
Ministerium duldet die rechtswidrigen Verträge selbst nachdem der
Präsident die "Fehler" öffentlich eingestanden hat und diese
korrigieren will. Dieser Vorgang birgt die Gefahr, dass Wissenschaft
käuflich ist und die Universität zur verlängerten Werkbank der
Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Pharma-Industrie wird.
Mehr auf kress.de, dem Mediendienst: http://nsrm.de/-/3jd
Dort können kress.de-Abonnenten auch die Geheimverträge als PDF
herunterladen.
Pressekontakt:
Bülend Ürük
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